Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24874
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Gehörlosen Sportverein Braunschweig e. V. 1925 - Ausrichtung der Gehörlosen Sportfinale vom 18. bis 21. Juni 2025 in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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30.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, können gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.
Der Gehörlosen Sportverein Braunschweig e. V. 1925 beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 15.000,00 € für die Ausrichtung der Gehörlosen Sportfinale vom 18. bis 21. Juni 2025 in Braunschweig. Die Veranstaltung soll nach dem Vorbild des seit 2019 jährlich im Sommer stattfindenden Sportevent der hörenden Sportwelt, bei dem die Deutschen Meisterschaften in verschiedenen Sportarten zeitgleich an einem Ort
ausgetragen werden, ausgerichtet werden. An dem Wochenende sollen insgesamt 14 Deutsche Gehörlosen-Meisterschaften in den Sportarten Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Bowling, Darts, Fußball, Padel, Pétanque, Radsport, Schwimmen, Sportschießen, Tennis, Tischtennis und Wasserball durchgeführt werden.
Die im Rahmen der Gehörlosen Sportfinale 2025 stattfindenden Meisterschaften entscheiden gleichzeitig über die Nominierungen zu den Deaflympics 2025 in Tokio.
Ein weiteres Ziel der Veranstaltung ist die Stärkung des inklusiven Schulsportes, weshalb am 17. und 18. Juni 2025 ein Schulvergleichswettkampf der fünf niedersächsischen Bildungseinrichtungen für Hörgeschädigte stattfinden soll.
Eine Zuwendung nach Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter alle sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat (z. B. Sponsoringleistungen). Der Verein plant mit voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 344.312,50 €. Die Gesamtfinanzierung ist durch Eigenmittel des Vereins sowie durch eine Förderung der Aktion Mensch sichergestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Gehörlosen Sportverein Braunschweig e. V. 1925 vorbehaltlich der Freigabe des Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000,00 € für die Ausrichtung der Gehörlosen Sportfinale vom 18. bis 21. Juni 2025 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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