Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24875

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Wintersportverein Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 27.023,48 € für den Neubau eines Skilagers am Hauptgebäude/Vereinsheim am Torfhaus (Altenau) gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren. Die Bau-, Erweiterungs- und Instandsetzungsmaßnahme muss einen Sportbezug aufweisen

 

Der Wintersportverein Braunschweig e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 46.344,00 € für den Neubau eines Skilagers am Hauptgebäude/Vereinsheim am Torfhaus (Altenau).

 

Aus brandschutzrechtlichen Gründen durfte das bisherige Skilager nicht weiter genutzt werden und muss nun neu gebaut werden. Der Verein nutzt die Räumlichkeiten zur Lagerung von Skiern, jedoch auch zu großen Teilen für die Aufbereitung der Skier vor der Benutzung. Gemeinschaftsräume runden das neu geplante Gebäude ab.

 

Die Sportlerinnen und Sportler des Vereins benötigen das Sportequipment vor Ort, weswegen der Neubau des Skilagers unumgänglich ist. Neben den traditionellen Wintersportarten bietet der Verein bspw. auch Rollski an, sodass Vereinsmitglieder unabhängig von der Witterung ihre Sportarten ausüben können. Das Vereinsheim am Torfhaus bildet für den Verein den Mittelpunkt des Vereinslebens. So richtet der Wintersportverein auch Meisterschaften aus, für die es auch eines Vereinsheims bzw. Lagers bedarf.

 

Sofern der Neubau nicht umgesetzt werden würde, droht dem Verein ein Mitgliederschwund, wodurch der Fortbestand des Vereins in seiner Gesamtheit gefährdet wäre. Die vorgelegten Angebote wurden von der zuständigen Fachabteilung fachtechnisch und rechnerisch geprüft und nicht beanstandet. Sportfachlich wird der geplante Neubau als sinnvoll eingeschätzt und begrüßt. Räumlichkeiten, welche keinen Sportbezug aufweisen (z. B. Lager für eine Schneefräse) werden aus dem Zuschussantrag des Vereins herausgerechnet, als förderfähig werden die Räume Skipflege (21,45 m²) und Skilager (19,91 m²) eingestuft.

 

rderfähig sind somit folgende Gesamtausgaben:

 

rderfähige Fläche (41,36 m²) / Gesamtfläche Neubau (70,93 m²) = 58,31 %

 

rderfähige Gesamtausgaben gem. Antrag: 92.689,00 € * 0,5831 = 54.046,96 €

 

Maximalförderung = 27.023,48 € (50,00 % der förderfähigen Gesamtausgaben)

 

Unter Berücksichtigung der sportlich genutzten und somit förderfähigen Teilfläche i. H. v. 41,36 m² im geplanten Neubau wird vorgeschlagen, dem WSV wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 27.023,48 € in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50,00 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (54.046,96 €) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel zur Gewährung der Zuwendung wurden durch eine Mittelbindung aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 angemeldet..

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