Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24850-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Die Möglichkeit der Unterbringung des Jugendzentrums B58 im ehemaligen Fliesenhandel wurde konzeptionell in Bezug auf das bestehende Raumprogramm geprüft. Die Flächen können annähernd, mit leichten Verschiebungen in den einzelnen Nutzungsbereichen, untergebracht werden. Um diesen möglichen Bestandsumbau mit dem geplanten Neubau aus der Machbarkeitsstudie vergleichen zu können, bedarf es noch weiterer Untersuchungen. Eine detaillierte Analyse des aktuellen Gebäudezustands unter Hinzuziehen von Gutachtern für Statik, Brandschutz usw. ist notwendig, um die Kosten für die erforderlichen Sanierungs- und Umbauarbeiten zu ermitteln.

Für eine Studie stehen Planungsmittel durch eine Ansatzveränderung zum Haushalt 2026 in der aktuellen Haushaltsplanung bereit. Nach Genehmigung des Haushalts kann die Studie vertieft werden und die Wirtschaftlichkeit der beiden möglichen Varianten gegenübergestellt werden.

 

Zu Frage 2.:

Wenn das Jugendzentrum B58 in das hergerichtete Fliesenfachgeschäft oder in einen Neubau auf dem Grundstück verlagert wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit das aktuelle Hauptgebäude des B58 oder das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen.  Entsprechende Prüfungen sind bisher noch nicht erfolgt. Dabei wären Synergieeffekte aber auch Bedingungen wie Schallschutz zur nachbarlichen Wohnbebauung für Nachnutzungen auf dem Gelände zu betrachten.

Aufwände oder Erträge aus einer Nachnutzung können erst nach genauerer Festlegung beziffert werden.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise