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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24564

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig betreibt als örtlicher Träger der Jugendhilfe insgesamt 32 städtische Kindertagesstätten mit rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Kitas sind von unterschiedlicher Größe und annähernd flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt. In den Einrichtungen werden rd. 2.800 Kinder betreut.

 

Zur Vereinfachung der wahrzunehmenden Aufgaben wird in den Kitas eine IT-Grundausstattung vorgehalten. In der Regel ist ein PC der Kita-Leitung zugeordnet. Darüber hinaus besteht eine weitere PC-Konfiguration mit Anschluss an das städtische Datennetz, der für Bildungsdokumentation (Lerngeschichten, Entwicklungsberichte, Sprachkompetenz) genutzt wird.

 

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die vorhandene EDV-Ausstattung in den städtischen Kitas nicht mehr ausreichend und insbesondere die Kommunikation mit der Elternschaft nicht mehr zeitgemäß ist. Hinzu kommen neue Wege im Bereich der Medienpädagogik auch in den Kitas.

 

Im Juni 2024 hat die Verwaltung ein Programm zur Digitalisierung der städtischen Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Zielsetzung ist zunächst die Einführung einer Kita-App in allen städtischen Kitas. Außerdem sollen die städtischen Kitas unter Berücksichtigung finanzieller und personeller Ressourcen mit mobilen Endgeräten (Tablets für pädagogische Anwendungen und zur Nutzung der Kita-App) ausgestattet und mit WLAN ausgebaut werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 1. Oktober 2024 den Entwurf r den Doppelhaushalt 2025/2026 beraten und in diesem Zuge u.a. empfohlen, die r die Umsetzung des Programms zur Digitalisierung der städtischen Kindertagesstätten erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

Mit dieser Mitteilung informiere ich Sie zum derzeitigen Sachstand der Umsetzung des Projekts.

 

1.) Einführung einer Kita-App

 

r eine App zur Kommunikation mit Eltern und der vereinfachten Administration innerhalb der Kitas läuft derzeit das Vergabeverfahren, um einen geeigneten und wirtschaftlichen Software-Anbieter zu identifizieren. Die Einführung ist für das Jahr 2025 geplant. Derzeit ist davon auszugehen, dass die App im ersten Halbjahr des Jahres 2025 eingesetzt werden kann.

 

2.) Datennetz-Ausbau

 

Bisher verfügen die Kitas nicht über die erforderlichen Datennetze für das Digitalisierungsvorhaben, sodass ein entsprechender Ausbau vorgenommen werden muss. Der erste Schritt des Datennetz-Ausbaus, die Verlegung des passiven Datennetzes, läuft derzeit bereits in acht städtischen Einrichtungen, in denen die Verlegung ohne aufwändige bauliche Veränderungen erfolgen kann. Die Verlegung in den anderen 24 Kitas erfolgt im Anschluss. Die zweite und dritte Phase des Ausbaus sind an die Freigabe der Haushaltsmittel für 2025 und 2026 gebunden.

 

3.) Ausstattung mit mobilen Endgeräten

 

Zur Nutzung der Kita-App sowie des Zugriffs auf das Internet für die pädagogische Arbeit der

Kita-Mitarbeitenden ist die Ausstattung mit mobilen Endgeräten erforderlich. Es wurde sich darauf verständigt, jede Kita-Gruppe zunächst mit einem iPad auszustatten. Die notwendigen Finanzmittel sollen aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinsichtlich der Details zur Höhe der entsprechenden finanziellen Auswirkungen des Digitalisierungsvorhabens verweise ich auf die entsprechenden Posten 4E 1a – 1c in der Anlage 1.4 (Ansatzveränderung der Verwaltung im Investitionsprogramm 2024-2029) zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2024. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Stellenplan verweise ich auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen 24-24429 an den Rat der Stadt Braunschweig (Stellenplan 2025 und Stellenplan 2026).

 

 

Um notwendige Details zur Einführung digitaler Elemente in den städtischen Kindertagesstätten abzustimmen, ist ein Workshop mit den ausführenden technischen Abteilungen, der Personalvertretung, dem leitenden Personal der Abteilung Kindertagesstätten sowie pädagogischen Mitarbeitenden und Leitungskräften aus den städtischen Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Hiermit wird die angemessene Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter im Prozess sichergestellt.  

 

 

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