Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24844
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablauf der Beratungen für die Haushaltssatzung 2025/2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2025/2026 erfolgt in der Sitzung am 17. Dezember 2024. Für den Ablauf der Beratungen wird die folgende Verfahrensregelung der letzten Jahre vorgeschlagen:
1.1 Der Rat berät auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 17. Dezember 2024 die Haushaltssatzung 2025/2026.
1.2 Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger als Berichterstatter den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und des Verwaltungsausschusses.
1.3 Die folgende Aussprache soll sich auf die Darstellung politischer Schwerpunkte beschränken. Auf eine Diskussion in der Reihenfolge der Teilhaushalte wird verzichtet.
1.4 Änderungsanträge zum Haushalt sollten in der Haushaltslesung des Rates nur noch dann gestellt werden, wenn sie entsprechende Deckungsvorschläge enthalten.
1.5 Nach Abschluss der Aussprache und einer evtl. kurzen Sitzungspause geben die Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge
AfD-Fraktion,
BIBS-Fraktion,
FDP-Fraktion,
Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI,
Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN,
CDU-Fraktion und
SPD-Fraktion
ihre Abschlusserklärungen zur Haushaltssatzung 2025/2026 ab.
Anschließend folgt die Schlusserklärung des Vertreters der Verwaltung.
Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025/2026, über die finanzunwirksamen Anträge zum Haushalt 2025/2026 sowie über ggf. weitere Punkte der Beschlussvorlage jeweils in der Fassung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses unter Berücksichtigung der während der Haushaltslesung angenommenen Anträge.
- Die geltenden Festlegungen zur Redezeit ergeben sich aus § 36 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 16. November 2021 in der Fassung vom 14. November 2023.
2.1 Im Rahmen der unter Ziffer 1.3 genannten Aussprache gilt die allgemeine Regelung über die Redezeit gemäß § 36 Abs. 1 der o. g. Geschäftsordnung. Hiernach beträgt die Redezeit für die erste Rednerin/den ersten Redner einer Fraktion/Gruppe sowie für fraktions- und gruppenlose Ratsmitglieder höchstens 5 Minuten. Für jede weitere Rednerin/jeden weiteren Redner einer Fraktion/Gruppe beträgt die Redezeit höchstens 3 Minuten.
Als Gesamtredezeit stehen den Fraktionen und Gruppen
bis einschließlich 4 Mitgliedern 8 Minuten,
bis einschließlich 12 Mitgliedern 14 Minuten
und darüber hinaus 17 Minuten zu.
Die Gesamtredezeit darf nicht überschritten werden. Abweichungen hiervon kann
der Ratsvorsitzende gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung in Ausnahmefällen gestatten.
2.2 Für die Abschlusserklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung im Rat stehen den Fraktionen und Gruppen nach § 36 Abs. 3 Satz 1 der o. g. Geschäftsordnung
bis einschl. 10 Mitgliedern 15 Minuten
und darüber hinaus 20 Minuten zur Verfügung.
Fraktions- und gruppenlosen Ratsmitgliedern steht danach keine Redezeit zu.
2.3 Nach § 36 Abs. 6 der Geschäftsordnung kann der Rat auf Empfehlung des Ältestenrates im Einzelfall von diesen Regelungen abweichen.
3. Eine Verlängerung der Redezeit für die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Rahmen der Aussprache zum Haushalt 2025/2026 von 5 auf 10 Minuten - entsprechend dem Vorgehen der zurückliegenden Haushaltsberatungen - wäre gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung vom Rat zu Beginn der Ratssitzung zu beschließen.
