Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Der Verlängerung der Pachtverträge mit dem 

 

1.1 Turn- und Sportverein 1921 Schapen e. V.

 

1.2 Turn- und Sportverein Watenbüttel 1920 e. V.

 

1.3 SKG Dibbesdorf e. V.

 

 

bis zum Ablauf des Jahres 2050 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertragsanpassungen im Benehmen mit dem Pächter vorzunehmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt.

 

Die Stadt hat mit den unter 1.1 bis 1.3 genannten Sportvereine bereits seit vielen Jahren laufende Pachtverträge über die jeweiligen Sportanlagen. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. Oktober 2024 (Ds. 24-24376) wurde die Verwaltung ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit den genannten Sportvereinen hinsichtlich der notwendigen Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG zu führen mit dem Ziel, Änderungsverträge mit Miet-und Pachtzinsvereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2025 abzuschließen.

 

Im Einvernehmen mit den Vereinen ist es Ziel diese Pachtverträge in diesem Zusammenhang langfristig zu verlängern.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt würden die bestehenden Vertragssituationen der genannten Vereine weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig erfüllen.

 

Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen)

bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.

 

Damit bei ggf. zukünftigen Zuschussanträgen keine kurzfristigen Beschlüsse zu Vertragsverlängerungen erforderlich werden, sollen nun im Vorfeld langfristige Verlängerungen erwirkt werden. Mit einer Verlängerung bis zum Jahr 2050 beträgt die Vertragsdauer jeweils 25 Jahre. Bei noch kommenden Vertragsverlängerungen, welche ebenfalls im Jahr 2025 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist in der Regel ebenfalls eine ngere Vertragslaufzeit vorgesehen. Den Braunschweiger Sportvereinen werden somit nstige Rahmenbedingungen r mögliche zukünftige Investitionen geboten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den jeweiligen Vertragsanpassungen und -verlängerungen bis zum Jahr 2050 die Zustimmung zu erteilen.

 

Als Anlage sind die Vertragsentwürfe für die unter 1.1 bis 1.3 genannten Vereine beigefügt.

 

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