Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25348
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. - Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzsport im Jahr 2025 - Abschlagszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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19.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für ein vom jeweiligen Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2025 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC für das Jahr 2025 von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 100.992,00 € aus. Aufgrund einer Erhöhung der Energiekosten in den letzten Jahren um 50,00 % sowie weiteren Kostensteigerungen beantragt der BTSC zudem die Gewährung einer Abschlagszahlung.
Der BTSC hat darüber hinaus nach diversen Gesprächen mit der Verwaltung parallel ein Kosteneinsparprogramm vorgelegt, in dem der Verein zahlreiche Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. Einnahmeerhöhung plant.
Auf Vermittlung der Verwaltung wurden Gespräche mit dem Karnevalistischen Tanzsportclub Braunschweig e.V. initiiert. Hier wird intensiv über eine Kooperation und die gemeinsame Nutzung von Tanzsälen des BTSC zur Auslastungsoptimierung verhandelt. Erste Probetrainings fanden statt.
Zusätzlich sollen diverse weitere Kostenoptimierungspotenziale ausgeschöpft werden.
Beispielhaft können hier die Umstellung der Reinigung und der Steuerberatung, die Optimierung der Energieeffizienz der Räumlichkeiten, die Optimierung der Saalbelegung und hierdurch mögliche Kündigung nicht genutzter Säle (aufgrund der Vertragsbindungen frühestens ab Oktober 2026) genannt werden. Der Verein ist darüber hinaus im Gespräch mit Sponsoren zur Erhöhung der Einnahmen und plant insbesondere in Hinblick auf Großveranstaltungen strukturelle Reformen, durch die Kosten minimiert werden sollen.
Erste Gespräche mit dem Niedersächsischen Tanzsportverband ergaben ferner einen zusätzlichen Energiekostenzuschlag in Höhe von 10 Prozent.
Insgesamt ist der Verein zuversichtlich in diesem und den Folgejahren 2026/2027 die Kosten erheblich zu minimieren sowie die Einnahmen zu steigern.
Die Verwaltung schlägt vor dem BTSC vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2025 als Anteilsfinanzierung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im 1. Halbjahr 2025 in Höhe von 50.496,00 € (49,50 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
