Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24868-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort für den Verein Spokuzzi e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung steht seit mehreren Jahren im Austausch mit den Inhabern des Zirkus Dobbelino mit dem Ziel, einen dauerhaften Standort zu finden. Auch die Verwaltung schätzt die Arbeit des Zirkus. So boten die Inhaber des Zirkus Dobbelino in diesem Jahr das Zirkuszelt der freien Theaterszene in Braunschweig zur Anmietung als vorübergehende Spielstätte für Auftritte an, nachdem durch die Insolvenz des LOT-Theater e.V. und der Freie Spielstätten Braunschweig (FSB) gGmbH deren ehemalige Spielstätten in der Kaffeetwete und im Quartier St. Leonhard für eine Vielzahl von Künstlerinnen und Künstlern bzw. Theatergruppen entfielen.
Die Verwaltung hat mit einem von Anfang an temporär angelegten Pachtvertrag dem Zirkus den Betrieb im Bereich der „Schefflerstraße“ ermöglicht. Dabei handelt es sich um ein Gelände, für das die zuständigen Gremien einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst haben. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Bau einer Straße, die die Bewohner im Quartier Bebelhof vom Gewerbeverkehr entlasten soll.
In den letzten Jahren hat die Verwaltung eine Reihe von Standortalternativen für den Zirkus Dobbelino geprüft und auch immer wieder den Kontakt zu den Zirkusbetreibern gehalten und gemeinsam Standortalternativen diskutiert – bislang ohne greifbares Ergebnis.
Ein neuer Standort muss viele Bedingungen gleichermaßen erfüllen: Er muss im Eigentum der Stadt stehen, um niedrige Pachtzahlungen gewährleisten zu können. Es muss sich um verkehrlich erschlossenes Land mit entsprechendem Planungsrecht handeln. Er soll möglichst innenstadtnah und gut sichtbar liegen sowie über eine öffentliche Verkehrsanbindung verfügen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen an den Immissionsschutz eingehalten werden.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Verbleib des Zirkus im Bereich Schefflerstraße ist mindestens bis Ende 2025 gesichert.
Zu 2.:
Die Verwaltung verfolgt planerisch das vom Rat gesteckte Ziel, einen Standort für den Zirkus in der Bahnstadt oder der näheren Umgebung zu identifizieren und freizuhalten. Die Schaffung der planungs- und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen dauern an. Es liegt nicht allein in der Hand der Stadtverwaltung, diesen Prozess zu beschleunigen, die Stadt ist auf die Kooperation mit Grundstückseigentümern angewiesen. Es stehen im Bereich der Bahnstadt nur wenige Flächen im Eigentum der Stadt zur Verfügung.
Zu 3.:
Im direkten Umfeld des bestehenden Standortes konnten aufgrund der genannten Kriterien bislang kein passender Standort gefunden werden. Die Bemühungen der Stadtverwaltung, hier zu einer Lösung zu kommen, dauern an.
