Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24870-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

 

Es gibt viele gewichtige Themen, für die die Verwaltung jeweils Perspektiven erarbeitet und den Gremien zur Entscheidung vorlegt. Das gilt sowohl für die musische Bildung, die Stärkung der Innenstadt als auch für attraktive Wasserflächen in den Bädern. Die Überschrift erweckt den Eindruck, musische Bildung gegen Schwimmunterricht oder gegen die Entwicklung der Innenstadt ausspielen zu wollen. Das würde einem ganzheitlichen Bildungsauftrag und der Entwicklung einer lebenswerten Stadt nicht gerecht.

 

Zu Frage 1:

 

Ich verweise auf die Mitteilung der Verwaltung vom 03.12.2024 mit der DS-Nr. 24-24843: Die Möglichkeit, das Bad Gliesmarode in die noch zu gründende Stiftung zum Haus der Musik aufzunehmen, war die seinerzeit vom Erbbauberechtigten favorisierte Lösung. Entsprechend sind eine Aufnahme des Bad Gliesmarode und dessen Betrieb in die geplante Stiftung in der „Grundsatzvereinbarung und Absichtserklärung“ zum Haus der Musik, die im Februar zwischen dem Erbbauberechtigten und der Stadt Braunschweig geschlossen wurde, als Option vorgesehen. Eine Bedingung, wie sie in der Frage unterstellt wird, wurde so nicht formuliert. Kern der Stiftung ist aber das Haus der Musik.

 

In den laufenden Gesprächen zur Stiftungsgründung hat die beauftragte Kanzlei bei den Vorbereitungen für die Ausgestaltung der geplanten Stiftung auch eine neue Struktur für den Betrieb des Bades in Verantwortung der Stiftung geprüft. Diese ist grundsätzlich möglich, die Höhe der erforderlichen Mittel für die Stiftung wird errechnet, sobald eine abschließende Kostenschätzung zum Sanierungsbedarf vorliegt.

 

Zu Frage 2:

 

Zur Grundsatzvereinbarung und Absichtserklärung zwischen dem Erbbauberechtigten und der Stadt Braunschweig über die Realisierung eines Haus der Musik in Braunschweig gibt es einen Beschluss des Verwaltungsausschusses. Insofern waren aus Sicht der Verwaltung die absehbar erforderlichen Mittel als Schätzungen im Doppelhaushalt einzuplanen und in der Mittelfristplanung darzustellen.

 

Zum Bad Gliesmarode gibt es einen solchen Beschluss nicht, hier hat vielmehr der Beschluss des Rates zum sog. Drei-Bäder-Konzept aus dem Jahr 2013 Bestand.

 

Die Verwaltung hat in der o.g. Mitteilung das weitere Vorgehen skizziert. Je nach Beschluss der Gremien auf Basis der Vorlage der Alternativen durch die Verwaltung müssten Mittel durch entsprechende Budgetverschiebungen im Haushalt durch den Rat bereitgestellt werden.

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