Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24872-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.12.2024 (24-24872) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Während der Besitz und der Konsum von Cannabis in der Vergangenheit grundsätzlich verboten war, muss neuerdings zwischen Erwachsenen und Jugendlichen sowie zwischen verschiedenen Örtlichkeiten differenziert werden. Das erfordert nach Auffassung des Landes eine Ortsnähe und Ortskenntnis, so dass die Landesregierung beabsichtigt, die Zuständigkeit für Kontrollen im öffentlichen Raum auf die Kommunen zu übertragen.

 

Dem Niedersächsischen Städtetag liegt derzeit der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Zuständigkeitsverordnung-Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) vor, mit der die neuen bzw. zusätzlichen Aufgaben nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) teilweise den Kommunen zugeteilt werden sollen.

 

Der Niedersächsische Städtetag steht der Aufgabenübertragung mit großer Skepsis gegenüber. Zum einen weil die Aufgabenübertragung mit keinem finanziellen Ausgleich verbunden ist, zum anderen weil kleinere Gemeineden oft gar keinen kommunalen Ordnungsdienst haben und die gesetzlichen Regelungen als in mehrfacher Hinsicht praxisuntauglich bewertet werden.

 

Zu Frage 1:

 

Für Kontrollen und die Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen wird schwerpunktmäßig der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) zuständig sein. Die Einhaltung der Regeln wird zudem von den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sportstätten zu gewährleisten sein. Ordnungswidrigkeiten werden nach ihrer Anzeige von der Bußgeldabteilung geahndet.

 

 

Zu Frage 2:

 

Der ZOD und die Polizei sind im Rahmen des üblichen Außendienstes tätig. Bisher ist nach Feststellung des ZOD keine nennenswerte Zunahme des Gebrauchs von Cannabis in der Öffentlichkeit festzustellen. Dies kann daran liegen, dass sich an der Verfügbarkeit bis jetzt wenig geändert hat. Insbesondere hat es bisher keine Beschwerden oder Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern gegeben. In der Bußgeldabteilung werden derzeit zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet. Gegen einen Verstoß gegen das Werbe- und Sponsoringverbot wurde vorgegangen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung befindet sich im ständigen Austausch mit der Polizei und wird ihre Arbeitsweise den Entwicklungen anpassen. Abends und nachts kann der ZOD aufgrund der personellen Ressourcen nur im Einzelfall tätig werden, was für die Stadt Braunschweig bisher auch ausreichend war. Für einen Schwerpunkteinsatz in Sachen Cannabis gab es bisher keinen Anlass.
 

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