Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24848-01
Grunddaten
- Betreff:
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Klimaschutzwidriges Verhalten des Fraunhofer-Instituts? Wertvoller Wald wurde für Parkplatzbau beseitigt, aber seit 9 Monaten passiert nichts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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30.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage 24-24848 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt
beantwortet:
Zur Beantwortung der Fragen wurde die Fraunhofer Gesellschaft beteiligt.
Nach deren Angaben war der Baubeginn für die Parkplätze ursprünglich für Herbst 2024 geplant. Um die gesetzlichen erlaubten Zeiträume für Baumfällungen einzuhalten, wurden diese im Februar 2024 ausgeführt. Aufgrund mehrerer in den Jahren 2024 und 2025 geplanten Baustellen von Versorgungsunternehmen ist die städtische Baukoordinierung nach Veröffentlichung der termingebundenen Ausschreibung für diese Fällarbeiten mit der Bitte um Koordinierung der geplanten Baumaßnahmen an die Fraunhofer Gesellschaft herangetreten.
Konkret wurden im Rahmen dieser Abstimmung eine Reihe von in Planung befindlichen Baumaßnahmen in einem Gesamtkonzept untergebracht. Dazu gehören auch die anstehenden Kanalbauarbeiten in der Wichernstraße und der Bodelschwinghstraße durch die Stadtentwässerung Braunschweig. Neben der Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Begrenzung der Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner wird bei der Abstimmung zeitlich und räumlich benachbarter Maßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Erreichbarkeit durch Rettungsdienste gelegt. So wurde im Einvernehmen mit allen Beteiligten beschlossen, die Maßnahme der Fraunhofer Gesellschaft erst nach Freigabe des südlichen Teils der Wichernstraße sowie des nordwestlichen Teils der Bodelschwinghstraße zu beginnen. In der Zeit stellt die Fraunhofer Gesellschaft ihre Privatstraßen für Bauverkehr und Rettungsdienste zur Verfügung. Somit kann durch eine abgestimmte Verschiebung des Baubeginns der Gesellschaft die durchgehende Erreichbarkeit durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Als die Verschiebung der Baufreiheit für die Fraunhofer Gesellschaft (Baubeginn im August 2025) erst im Laufe des Jahres 2024 final abgestimmt wurde, waren die Baumfällungen bereits veranlasst.
Die Fraunhofer Gesellschaft hat der Verwaltung versichert, die Baumaßnahmen anschließend wie vorgesehen umzusetzen. Finanzmittel stünden bereit.
Bei den in der Anfrage genannten 40 Parkplätzen entlang der Straße Riedenkamp handelt es sich um einen nicht für den ruhenden Verkehr geeigneten Bereich einer Grünfläche. Dieser wurde bisher von Dritten, aber nicht von Mitarbeitenden der Fraunhofer-Institute genutzt. Nach Übernahme der Verantwortung für das Flurstück 382/647 hat die Fraunhofer Gesellschaft die Zufahrt zu dieser Fläche gesperrt. Das Studentenwerk OstNiedersachsen stellt den Bewohnenden und Gästen des Studentenwohnheims an der Schunter ausreichend viele reguläre Stellplätze auf eigenem Grundstück zur Verfügung.
Zu den Fragen an die Stadtverwaltung
Wie bereits in der Stellungnahme 24-22974-01 erläutert, ist aufgrund des vorgesehenen Neubaus der Technikum-Halle des WKI auf der bisherigen Parkplatzfläche der Fraunhofer-Institute eine Verlegung des Parkplatzes zum Nachweis der notwendigen Einstellplätze unumgänglich. Im Bauvorbescheid von 2020 wurde festgelegt, dass der Parkplatz vor Baubeginn der Technikum-Halle fertiggestellt sein müsse. Diese Reihenfolge liegt in erster Linie im Interesse der umliegenden Wohnbevölkerung, da andernfalls mit erheblichem Parksuchverkehr und Parkraumdruck zu rechnen wäre, wenn während der Bauphase der Technikum-Halle keine Einstellplätze für die Fraunhofer-Institute zur Verfügung stünden. Insofern war es ein berechtigtes Anliegen des WKI, möglichst frühzeitig eine Teilbaugenehmigung für den Parkplatz zu erhalten. Auf die Genehmigungssituation der bestehenden WKI-Einrichtungen hat die Errichtung des Ersatzparkplatzes keinen Einfluss.
Mit der Teilbaugenehmigung für die Errichtung der Stellplatzanlage vom 09.02.2024 wurde die Waldumwandlungsgenehmigung für den hier betroffenen Waldbestand erteilt. Die Waldumwandlungsgenehmigung bildet gemäß § 8 Abs. 1 die Grundlage für eine zulässige Änderung der Nutzungsart einer Waldfläche.
Im vorliegenden Fall ist die Waldumwandlung noch nicht vollzogen, da die neue Nutzungsart (hier Stellplatzanlage) noch nicht aufgenommen wurde. Daher handelt es sich bei der Fläche aus waldrechtlicher Sicht weiterhin um Wald i. S. d. § 2 Abs. 3 NWaldLG. Im Falle der endgültigen Nichtdurchführung der Baumaßnahme käme eine auf § 14 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 und/oder § 11 Abs. 1 NWaldLG gestützte Wiederaufforstungsanordnung für die kahlgeschlagene Fläche in Betracht.
Eine rechtliche Grundlage dafür, dass eine Ersatzaufforstung bereits vor Beginn des Eingriffes durchgeführt werden muss inkl. des Nachweises der Funktionalität der Maßnahme, liegt i. d. R. nicht vor. Gemäß Punkt 2.2.1 der Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG sind beeinträchtigte Waldfunktionen im Falle einer Waldumwandlung zeitnah (in der Regel bis zur nächsten Pflanzperiode) in gleichwertiger Weise auszugleichen. Die Ersatzaufforstung wurde bisher nicht umgesetzt.
