Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24605-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Fahrradabstellanlagen in Wohngebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.10.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Es sind keine Abstellanlagen im Gebiet des Stadtbezirks 212 eingerichtet worden.
Dies gilt auch für den Betrachtungszeitraum des 6. Kompaktberichts, der dem AMTA am 03.12.24 vorgelegt wurde (24-24542).
Zu 2.:
Derzeit werden neue Abstellmöglichkeiten dezentral geschaffen als Bestandteil des laufenden Verwaltungsgeschäftes. Die Anzahl der jeweiligen Abstellplätze je Standort liegt in der Regel im einstelligen Bereich.
Die Stadtbezirksräte werden bei konkreten Straßenbauprojekten, die regelhaft Fahrradabstellanlagen beinhalten, eingebunden.
Sofern größere Konzepte vorgestellt werden, z. B. zukünftig zu überdachten Abstellanlagen, werden die Stadtbezirksräte involviert.
Zu 3.:
Gemäß § 48 der Niedersächsischen Bauordnung sind bei Neubauten, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern erwarten lassen, Fahrradabstellanlagen in solcher Größe zur Verfügung zu stellen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Fahrräder der ständigen Benutzerinnen und Benutzer und der Besucherinnen und Besucher der Anlagen aufnehmen können. Diese Fahrradabstellanlagen müssen leicht erreichbar und gut zugänglich sein. Für das Vorhalten adäquater Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum für die Nutzenden angrenzender Neubauten auf Privatgrund sind somit die Privateigentümer verantwortlich.
