Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24603-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 212 vom 14.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Wir beantragen nach den letzten Änderungen der StVO die Geschwindigkeit auf der Braunschweiger Straße über die gesamte Länge auf einheitlich Tempo 30 km/h zu begrenzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Geschwindigkeit bereits auf weiten Teilen der Braunschweiger Straße, zwischen Rautheimer Straße und Erzberg sowie ab dem rückwärtigen Beginn der Grundschule Rautheim bis zur Braunschweiger Straße 5 A, streckenbezogen auf 30 km/h reduziert.

 

Für die erleichterte Anordnung des Verkehrszeichen 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) nach aktualisierter StVO sind umfassende formale Anforderungen in den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu definieren. Diese Definitionen liegen noch nicht vor, sind jedoch für die Regelung der Befugnisse der Behörden vor Ort essentiell. Sobald diese vorliegen, wird die Verwaltung die Prüfung von eingehenden Anfragen und Hinweisen auf Grundlage der neuen Basis durchführen.

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