Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24598-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirk 112 vom 30. Oktober 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die im Haushaltsplan genannten Brücken über die Schunter sind die Schunterbrücke und die Schunterflutbrücke an der Gifhorner Straße. Es handelt sich dabei nicht um die Brücke über die Alte Schunter nördlich der BAB 2. Diese Brücke ist nicht sanierungsbedürftig.

 

zu 1.)

Nach DIN 1076 werden Brücken alle sechs Jahre einer Hauptprüfung unterzogen. Eine einfache Prüfung findet jeweils drei Jahre nach jeder Hauptprüfung statt. Diese Prüfungen werden von anerkannten Bauwerksprüfern durchgeführt und in Prüfberichten dokumentiert.

 

Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen zeigen für die gesamten Brücken Defizite auf, die durch Instandsetzungsmaßnahmen oder einen Brückenneubau behoben werden müssen.

 

zu 2.) und zu 3.)

Nein, mit den Planungen wurde noch nicht begonnen, so dass noch kein genauer Zeitpunkt für die Bauarbeiten feststeht.

 


 

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