Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24597-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Parkverbot auf dem Nordendorfsweg sollte saisonal begrenzt werden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.12.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 13.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Das Parkverbot auf dem Nordendorfsweg soll saisonal begrenzt werden. Die Parkverbotsschilder sollen ein Zusatz bekommen: „Vom 15.5. - 1.9.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Das in Rede stehende Parkverbot steht nicht mit der Verkehrsmenge zur Freibadsaison in Zusammenhang. Der Verwaltung lag eine Beschwerdelage zur Parksituation im Nordendorfsweg, im Abschnitt zwischen Hausnummer 4 A und der Einmündung Rabenrodestraße, vor. Es wurde darüber Beschwerde geführt, dass vermehrt eine beidseitige Beparkung stattfand, teilweise sogar innerhalb des gesetzlichen Parkverbots von Kurvenbereichen. Bereits bei einer einseitigen Beparkung verbleibt abhängig vom dort parkenden Kfz eine Restfahrbahnbreite von rund 4,50 m, was eine beidseitige Beparkung nicht zulässt.
In Abstimmung mit der Polizei hat die Verwaltung die Aufstellung von absoluten Haltverboten für den Bereich Nordendorfsweg 4 A bis zur Einmündung Rabenrodestraße vorgenommen. Das absolute Haltverbot erstreckt sich auf der gehwegabgewandten Seite, sodass Parkwillige auf der Gehwegseite halten und parken können und ihre Ziele sicher über den baulich angelegten Gehweg erreichen können.
Insbesondere mit Blick auf die Erreichbarkeit im Einsatzfall durch Einsatzfahrzeuge ist eine saisonale Eingrenzung des Parkverbots nicht zulässig.
