Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24332-01
Grunddaten
- Betreff:
-
KI-Nutzung an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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27.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der FPD-Fraktion im Rat der Stadt zu KI-Nutzung an Schulen (DS 24-24332) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Auf Anfrage der Verwaltung haben 23 der angeschriebenen weiterführenden und Berufsbildenden Schulen geantwortet (sechs Gymnasien, fünf Integrierte Gesamtschulen, fünf Realschulen, fünf Berufsbildende Schulen sowie zwei Grund- und Hauptschulen). Die folgenden Antworten basieren auf diesen Rückmeldungen.
Zu Frage 1:
Das Thema KI ist nicht in den Lehrplänen enthalten. Dennoch wird KI im Unterricht behandelt. Dabei geht es zum einen um das Feld der Medienkompetenz und kritischen Einschätzung der Chancen und Risiken von KI und zum anderen um den Einsatz von KI im Fachunterricht z. B. in Informatik, Politik-Wirtschaft, Deutsch, Englisch oder Musik. Darüber hinaus arbeiten die Schülerinnen und Schüler insgesamt vielfach bei der Recherche, Auswahl und Aufbereitung von Themen mit KI-Tools. An einzelnen Schulen gibt es auch AG-Angebote, die sich nicht nur mit der Perspektive des Anwendens, sondern auch mit der der Entwicklung von KI auseinandersetzen.
Lehrkräfte beschäftigen sich freiwillig mit KI. Im Fokus stehen hier die Beschaffung von Informationen sowie die Erstellung von z. B. Arbeitsblättern, Tests, Präsentationen oder Elternbriefen.
Zu Frage 2:
Am häufigsten werden die KI-Tools ChatGPT sowie fobizz genannt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von verwendeten Programmen: gamma, suno, Heygen, Ideogram, neuroflash, Copilot, Bing, DeepL, Gemini, Sora, OpenAI, GoodNotes, Perplexity.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich besteht Interesse bei den Schulen, weitere KI-Tools bzw. mehr Lizenzen zu erhalten. Zukünftig ist vor allem die Konformität der einzelnen Tools mit der Datenschutz-Grundverordnung zu klären sowie die Einsatzszenarien mit den Leistungen und Kosten der Tools zu vergleichen.
