Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24887
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Förderprogramms für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt bis zum 31.12.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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14.01.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
Die Weihnachtsbeleuchtung ist zur frequenzstarken Weihnachtszeit ein maßgeblicher Attraktivitätsfaktor für Innenstädte, sie prägt in der dunkleren Jahreszeit das Erscheinungsbild von Gebäudeensembles und öffentlichem Raum. Eine umfangreiche und attraktive Weihnachtsbeleuchtung der Hauptlagen und -plätze der Innenstadt liegt deshalb im öffentlichen Interesse. Rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt unternimmt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) bereits umfangreiche Anstrengungen, um dieser Wirkung Rechnung zu tragen. Die Planung, Umsetzung und Finanzierung von Winterbeleuchtung in den Geschäftsstraßen der Innenstadt liegt traditionell in der Verantwortung der Anlieger und Werbegemeinschaften, die oft straßenüberspannende Beleuchtung durch freiwillige Umlagen finanzieren.
Um der in den Vorjahren festgestellten, sinkenden Beteiligung an der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt durch die Anlieger entgegenzuwirken, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH im Jahr 2022 ein „Förderprogramm für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ konzipiert, dessen Einführung am 28.06.2022 und dessen Fortsetzung bis Ende 2024 am 12.09.2023 vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde.
Status Quo und Evaluation 2022 bis 2024
Der Bedarf zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der dunkleren Jahreszeit wird seitens der Verwaltung, des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) und des Schaustellerverbands Harz und Heide e. V. (SSV) weiterhin gesehen und die Förderung als wichtige Maßnahme für die Braunschweiger Innenstadt eingestuft. Seitens der BSM und des Baureferats wurden verschiedene Szenarien und Optionen zur Umsetzung und Finanzierung zusätzlicher Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum geprüft. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und Höhe der Anschaffungs-, Einrichtungs- und jährlichen Folgekosten, musste von einer zentralen Organisation und Finanzierung bis auf Weiteres Abstand genommen werden.
Seit dem Start 2022 wurden insgesamt 13 Förderanträge (2022 drei, 2023 und 2024 jeweils fünf) positiv beschieden. Für 2022 und 2023 wurden Förderzuschüsse in Höhe von jeweils ~7.000 € ausgezahlt. Für 2024 wird mit einer Auszahlung in Höhe von ~10.000 € gerechnet. Anträge wurden sowohl von inhabergeführten Unternehmen (Mietern) aber auch Immobilieneigentümern und Quartiers-/ Werbegemeinschaften gestellt. Im Rahmen der Betrachtung und Bewertung der Entwicklung des Förderprogramms, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verlängerung um zwei Jahre eine zielführende und haushaltspolitisch vertretbare Maßnahme ist, um die innerstädtischen Akteure zu motivieren und ihr Engagement finanziell zu unterstützen. So hatte sich auch der AAI kürzlich für eine weitere Verlängerung des Förderprogramms ausgesprochen.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fortführung des Förderprogramms für die Braunschweiger Innenstadt (Anlage 1) zu beschließen. Dies soll den eigenverantwortlichen Ausbau der Weihnachtsbeleuchtung in und an Gebäuden und Geschäften in der Weihnachtszeit fördern und zur Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen. Das Förderprogramm schafft die Grundlage, finanzielle Anreize für Vermieter und Mieter zu schaffen und engagierte Unternehmer zu unterstützen, um mittels verschiedener Beleuchtungsvarianten zur Attraktivität der jeweiligen Lage beizutragen.
Informationen zum Förderprogramm
In der Förderrichtlinie 2025-2026 werden gegenüber der Förderrichtlinie 2023-2024 die Antragsfristen, analog der Förderrichtlinie 2022, um einen Monat vorgezogen, sodass Anträge künftig bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 gestellt werden können.
Die Richtlinie hat eine Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2026. Die Befristung verfolgt das Ziel festzustellen, ob der Einsatz städtischer Mittel auch nachhaltig im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt wirkt. Insbesondere, ob die Zuwendungsempfänger bereit sind, geförderte Investitionen zu tätigen und die Beleuchtung für die geforderten Jahre zu betreiben. Anfang 2026 erfolgt eine weitere Evaluation hinsichtlich der Wirkung des Förderprogramms. Ggfs. erfolgt dann eine weitere Fortführung oder auch Veränderung der Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird dazu berichten.
Finanzierung des Förderprogramms
Die anteilige Förderung der einmaligen Investitionskosten der Zuwendungsempfänger soll auf Basis einer städtischen Förderrichtlinie des Wirtschaftsdezernats erfolgen. Es ist vorgesehen, Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 20.000 € für das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen. Die Mittel stehen im Haushaltsansatz des Wirtschaftsdezernates zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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422,2 kB
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