Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-22552-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. -räume im Bezirk 322
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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28.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 28.11.2023 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung um Überarbeitung/Ergänzung der
Vermietungskonditionen der Dorfgemeinschaftshäuser bzw.- räume bei privaten
Veranstaltungen/Feiern z.B. um die Erhebung einer angemessenen Mietkaution.
Die Mietkonditionen und Hausordnungen sollten in verständlicher Sprache ggf. auch in
Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch den Mietern bei der Schlüsselausgabe
ausgehändigt werden.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt - ggf. mit Abzügen für Verschmutzungen,
Beschädigungen, Glasbruch etc. - erst nach einer Kontrolle bei der Schlüsselrückgabe."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erhebung einer Mietkaution kann grundsätzlich zu einer Verbesserung der Verschmutzungssituation nach Privatfeiern führen. Neben dem großen bürokratischen Aufwand spricht aber insbesondere die Rechtsunsicherheit bei der Festlegung des Grads der Verschmutzung und die unbestreitbare Zuordnung der festgestellten Verschmutzung zum privaten Nutzer gegen die Erhebung einer Mietkaution.
In einigen Gemeinschaftshäusern werden die Räumlichkeiten mehrmals am Wochenende vermietet. Für die korrekte Zuordnung einer Verschmutzung müsste in diesen Fällen nach jeder Feier unmittelbar eine Abnahme erfolgen. An Wochenenden steht in den meisten Gemeinschaftshäusern aber kein Personal zur Verfügung. Die Abnahme könnte somit nicht erfolgen. Damit würde in diesen Fällen ein den Einbehalt der Mietkaution begründender Umstand nicht einer Person/einem Mieter nachgewiesen werden können.
Zudem gibt es Gemeinschaftshäuser, für deren Nutzung zahlreiche Vereine mit eigenen Schlüsseln ausgestattet sind. Diese Vereine nutzen die Räumlichkeiten teils täglich. Auch hier wäre eine rechtssichere Zuordnung der Verschmutzung kaum nachzuweisen.
Aus den genannten Gründen wird bei der derzeitigen Überarbeitung der Miet- und Benutzungsordnungen auf eine Aufnahme einer Mietkaution verzichtet.
