Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf kulturelle Projektförderung des Festivals "Kultur im Zelt" im Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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21.01.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Projektförderantrag für das Festival „Kultur im Zelt“ im Jahr 2024, organisiert durch den Verein Kulturzelt Braunschweig e.V., wird, basierend auf den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 21.446 €, als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2024 teilweise zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 € ist ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8b der Hauptsatzung ist hierfür der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) zuständig.
I. Antrag des Vereins Kulturzelt Braunschweig e.V.
Der Verein Kulturzelt e.V. hat einen Antrag auf Projektförderung für das 2. Halbjahr 2024 zur Unterstützung der Durchführung von „Kultur im Zelt“ 2024 i.H.v. 30.300 € gestellt. Die Fördersumme wird laut Antrag benötigt, um die Finanzierung einer Baustraße inkl. Bodenschutz für den Aufbau des Festivals zu sichern, und um die Grünflächen anschließend wieder instand zu setzen.
In der Zeit vom 22. August bis 22. September 2024 wurde das jährlich seit 25 Jahren stattfindende Festival „Kultur im Zelt“ veranstaltet. Das Festival bietet zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern aus unterschiedlichen Genres eine Bühne und erweitert damit die kulturelle Vielfalt der Region. Darüber hinaus fanden im Jahr 2024 ein Nachhaltigkeitsmarkt und ein Kunsthandwerkermarkt statt.
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich Gesamtausgaben i.H.v. 1.178.862 € für die Durchführung von „Kultur im Zelt“ im Jahr 2024. Da die Deckung durch Ticketeinahmen, Verkaufserlösen sowie Sponsoring nicht ausreichen, um die Gesamtausgaben zu decken, wurde die Förderung des Fehlbetrages i.H.v. 30.300 € beantragt.
Kulturförderung in der Vergangenheit:
Im Jahr 2019 erfolgte eine inhaltlich vergleichbare Förderung i.H.v. insgesamt 26.640 € für „Kultur im Zelt“. Im Jahr 2020 wurde das Festival mit 2.037,58 € gefördert. In den vergangenen drei Jahren erfolgte keine Antragsstellung seitens des Vereins zur Förderung des Festivals.
II. Bewertung des Antrags
Der Verein beantragt 30.300 € zur Deckung des Fehlbetrages des Festivals, dies entspricht einer Förderquote von 2,57 % der Gesamtausgaben. Im Haushalt 2024 sind Mittel i.H.v. 21.446 € für sonstige kulturelle Projekte im Produkt 1.25.2811.10 zur Deckung des Fehlbetrages für das Festival „Kultur im Zelt“ vorhanden. Weitere Projektfördermittel stehen nicht zur Verfügung. Die Förderung kann folglich nur in Höhe von 21.446 € erfolgen.
Aufgrund der außerordentlichen Strahlkraft von „Kultur im Zelt“ in die Region und der Beliebtheit in der Stadt, ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung zur Refinanzierung der erforderlichen o.g. Bau- und Grünflächenmaßnahmen zu befürworten. Die Förderung kann jedoch nur in Höhe der im Haushalt vorhandenen Mittel i.H.v. 21.446 € erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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