Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Kontinuitätsförderung für den Kultur für Alle e.V. (KufA e.V.), im Haushalt 2025 unter der Produktnummer 1.25.2733.09 geführt, wird in der geplanten Höhe von 169.900 EUR (inkl. 3,91 % Dynamisierung) für 2025 fortgeführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein Kultur für Alle e.V. (KufA e.V.) wurde im Jahr 2013 gegründet. Der Verein hat es sich laut seiner Satzung zur Aufgabe gemacht, als Betreiber des soziokulturellen Zentrums vielfältige kulturelle Veranstaltungen zu organisieren, die lokale und unabhängige Kultur in seiner Vielfalt zu fördern und Kultur für alle zugänglich zu machen, unabhängig von finanzieller, sozialer oder ethnischer Herkunft.

Im Jahr 2019 beauftragte die Stadt Braunschweig den Verein mit dem Betrieb des Soziokulturellen Zentrums „KufA Haus“ im Westlichen Ringgebiet (s. DS Nr. 17-04841)

 

Aufgrund einer seit Sommer 2024 für die Verwaltung erkennbaren finanziellen Schieflage des Vereins, wurde der KufA e.V. von der Kulturförderung beraten und eng begleitet, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Zugleich war es das Ziel, eine bestmögliche Sicherung der städtischen Kulturförderung zu gewährleisten. Wegen der komplexen rechtlichen Materie hat die Kulturverwaltung eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beratend hinzugezogen.

Dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) wurde seit der Sitzung am 20. August 2024 im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen regelmäßig zum Sachstand berichtet.

 

Durch die engmaschige Betreuung und den seitens des KufA e.V. ergriffenen Maßnahmen ist es gelungen, die drohende Insolvenz abzuwenden.

 

bereits ergriffene Maßnahmen des KufA e.V.:

 

-          Trennung von bisherigem Vorstand und Geschäftsführung (seit 2013)

-          Neuaufstellung des Vorstandes (Oktober 2024)

-          Unterstützung des neuen Vorstandes durch den Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V.

-          externer Berater für die Neustrukturierung des Finanzwesens

-          rechtliche Beratung im Rahmen der Personalentlassungen

 

Antrag auf Fortsetzung der Kontinuitätsförderung ab 2025:

 

Zwischenzeitlich hat der KufA e.V. einen Antrag auf Fortsetzung der Kontinuitätsförderung ab 2025, r den Betrieb des soziokulturellen Zentrums „KufA Haus“ am Westbahnhof 13, gestellt. Der Antrag wurde geprüft und, basierend auf der rderrichtlinie der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur, als förderfähig bewertet. Anlage 1 enthält eine Zusammenfassung der Antragsprüfung; als Anlage 2 ist der Antrag angefügt.

 

Zusammenfassung der wirtschaftlichen Neuaufstellung des KufA e.V. ab 2025:

 

Der Antrag bildet nachvollziehbar die notwendigen Maßnahmen als unabdingbare Konsequenzen zur finanziellen Stabilisierung des Vereins ab, die mit Hilfe der Verwaltung und der externen Rechtsberatung ab September 2024 erarbeitet wurden. Durch die Neustrukturierung des Finanzwesens wird die Einnahmen- und Ausgabenseite des „KufA Haus“ realistisch abgebildet. Der städtische Defizitausgleich mittels der Kontinuitätsförderung wird fördergerecht eingeplant. U.a. konnten durch Umstrukturierungen im Personal knapp 70.000 EUR eingespart werden, sodass für das Jahr 2025 deutliche Minderausgaben im Bereich der Personalkosten angenommen werden können. Die Personalkostenreduzierungen konnten größtenteils durch die Umstrukturierung der Verwaltungsaufgaben erreicht werden, sodass der Betrieb uneingeschränkt fortgeführt werden kann. Auch die Neuausrichtung hin zu mehr Ehrenamt hrt zu geringeren Personalkosten.

 

Ein weiterer bisher risikobehafteter Hauptkostenfaktor war der Wareneinkauf. Der Verkauf der Waren im Rahmen der Gastronomie generiert jedoch auch die größte Einnahmequelle des KufA Haus. Die Gastronomie wirtschaftet entsprechend der Planung kostendeckend. Die erzielten Überschüsse sollen weiterhin in den ideellen, gemeinnützigen Betrieb des soziokulturellen Zentrums fließen.

 

Infolge der realistischen Haushaltsplanung durch den neuen Vorstand, zu erwartender Einnahmen aus der Gastronomie und aus planbaren Raumvermietungen sowie einer Neustrukturierung des Finanzwesens (inkl. Nutzung einer Finanzsoftware), ist davon auszugehen, dass eine erneute finanzielle Schieflage nicht eintreten wird. Da die Betriebskosten des „KufA Hauses“ nicht ausschließlich aus Vereinsmitteln und Einnahmen des Vereins gedeckt werden können, ist weiterhin eine Kontinuitätsförderung notwendig. Die ausgelaufene Erhöhung der städtischen Förderung i.H.v. 30.000 EUR für 2023 und 2024 wird aufgrund der vorgenommenen Einsparungen ab 2025 durch den Verein nicht mehr benötigt.

 

Ferner wird seitens des Vereins angestrebt, weitere Drittmittel zu akquirieren, sodass die Finanzierung breiter aufgestellt wird.

 

Zusammenfassung der inhaltlichen Neuaufstellung des KufA e.V. ab dem Jahr 2025:

 

Mit dem neuen Vorstand des KufA e.V. sind im Jahr 2025 Änderungen zur Stärkung des ideellen Bereiches des KufA Haus geplant. Hauptziel für das Jahr 2025 ist es, das Ehrenamt deutlich auszubauen. Durch Bildung von Themengruppen sollen die Ehrenamtlichen aktiver in den Gestaltungsprozess eingebunden und neue Veranstaltungsformate etabliert werden. Die Ehrenamtlichen sollen hierfür entsprechende Fortbildungen besuchen können.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Verbesserung der vereinsinternen und übergreifenden Kommunikation. Durch einen niedrigschwelligen und demokratischen Leitungsstil soll die Partizipation gestärkt werden. Durch die Ausweitung der Raumangebote und der Werbung soll das Angebot erweitert und der Bekanntheitsgrad, insbesondere im Westlichen Ringgebiet und stadtweit, aber auch überregional, gesteigert werden.

 

Die konzeptionellen Neuerungen und die Neujustierung der internen Strukturen eröffnen aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, dass sich das Kufa Haus zukunftsorientiert aufstellt.

 

KufA e.V. hat mitgeteilt, dass aufgrund des im Oktober 2024 neu zusammengesetzten Vorstandes die Prüfungen zu wirtschaftlichen und inhaltlichen Verbesserungen im Jahr 2025 fortdauern werden.

 

Wie dem im Antrag dargestellten Selbstverständnis des KufA e.V. zu entnehmen ist, ist es dem jetzigen Vorstand wichtig, dass das „KufA Haus“ ein „offener Raum für alle Menschen“ (s. Anlage 2, S. 8) sein soll. Der Vorstand möchte eine niedrigschwellige Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten ermöglichen und durch weitreichende Partizipation neue Impulse geben und erhalten, sowie weitere Angebote schaffen, mit denen sich die Beteiligten identifizieren.

 

Bewertung der Notwendigkeit der Kontinuitätsförderung in 2025:

 

Der vorgelegte Antrag für 2025 ist nach den rechtlichen Parametern der Kulturförderrichtlinie rderfähig. Der Wirtschaftsplan für 2025 ist detailliert, nachvollziehbar und ausgeglichen. Der Verein hat mit plausiblen Kosten und angemessenen Honoraren kalkuliert. Es ist davon auszugehen, dass mit den Fördermitteln der Stadt Braunschweig der Förderzweck erfüllt wird.

 

Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der Verwaltung erfreulicher Weise feststellen, dass der KufA e.V. es geschafft hat, sich aus der finanziellen Schieflage herauszuarbeiten. Es ist aus Sicht der Kulturverwaltung sehr zu begrüßen, dass der neue Vorstand des KufA e.V. für die wichtige Thematik der soziokulturellen Arbeit in der Stadt Braunschweig eintritt und durch viel ehrenamtliches Engagement einen Wandel des KufA e.V. anstrebt. Dessen Unterstützungswürdigkeit und die Erfüllung der formellen Voraussetzungen gemäß der Kulturförderrichtlinie sind in der Vorlage dargestellt.

 

Positive Bewertung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Neuaufstellung durch den Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V.:

 

Der KufA e.V. hat sich an den Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. gewandt, um die Neustrukturierung durch qualifizierte externe Beraterinnen und Berater begleiten zu lassen.

 

Der Landesverband wurde durch die Verwaltung gebeten, eine Einschätzung zur zukünftig geplanten soziokulturellen Arbeit des KufA e.V., basierend auf seinem neuen inhaltlichen Konzept, abzugeben.

Laut Einschätzung des Landesverbandes erfüllt das aktuelle Konzept für das „KufA Haus“ alle soziokulturellen Merkmale, und die Formate entsprechen den gängigen Handlungsformaten der Soziokultur. Der Landesverband hält das „KufA Haus“ für einen wichtigen soziokulturellen Ort in Braunschweig und sieht der Arbeit des neuen Vorstandes positiv entgegen. Eine Weiterführung der Förderung wird seitens des Landesverbandes angeraten (s. Anlage 3).

 

Vor dem Hintergrund der Gesamtschau der Insolvenzthematik erachtet es die Verwaltung als erforderlich, die Fortsetzung der Kontinuitätsförderung des KufA e.V. dem fachlich zuständigen AfKW für ein grundsätzliches politisches Votum vorzulegen.

 

Nach erfolgtem positivem Votum zur Fortsetzung der Kontinuitätsförderung wird die Verwaltung zur Unterstützung der begonnenen Neuaufstellung und Konsolidierung des KufA e.V. die weitere Förderung eng begleiten, sowie über die nachgelagerte Verwendungsnachweisprüfung hinausgehend die Weiterentwicklung des „KufA Haus“ und die finanzielle Solidität des Betreibervereins KufA e.V. durch unterjährige außerordentliche Prüfungen flankieren.


 

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