Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-24937
Grunddaten
- Betreff:
-
"Frankfurter Hüte" an der Saarbrückener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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22.01.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, entlang der Saarbrückener Straße sog „Frankfurter Hüte“ auf den vorhandenen Bordsteinen zu verankern, um das Überfahren des Gehwegs durch Kfz zu verhindern. Die Umsetzung kann im Rahmen eines Pilotprojektes erfolgen, um Erfahrungen mit dieser Art der Gehwegsicherung durch Bordsteinerhöhungen zu sammeln.
In Bereichen in denen das Parken durch Markierungen erlaubt ist und bei Fußgängerüber-wegen bzw. Querungshilfen soll (zunächst) auf die Aufbringung der „Frankfurter Hüte“ verzichtet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 11.09.2024 hat der Stadtbezirksrat 321 die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation auf der Saarbrückener Straße („illegale Fahrweise durch befahren der Seitenanlagen“) zu prüfen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen (Antrag der SPD-Fraktion). In ihrer Antwort hat die Verwaltung bestätigt, dass das Überfahren der Bordsteinkante sowie das Befahren des Gehweges ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten der Fahrzeugführer darstellt. Eine Installation von Pollern als Gegenmaßnahme ist nach Aussage der Verwaltung nicht möglich, da diese einen Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand haben müssen und somit mitten im straßenbegleitenden Radweg stehen würden. Hierzu muss zunächst angemerkt werden, dass es sich bei der Saarbrückener Straße nicht um einen (benutzungspflichtigen) Radweg, sondern nur um einen sog. „anderen Radweg“ handelt, der nicht benutzungspflichtig ist. Radfahrende sollen die Fahrbahn benutzen, auf der Radfahrpiktogramme auf die Mitbenutzung durch Radfahrende hinweisen.
Die „Frankfurter Hüte“ (vgl. beigefügte Abbildung) stellen eine erprobte Alternative zu Pollern dar, da sie direkt als Erhöhung auf dem vorhandenen Bordstein verankert werden und so den Gehweg nicht einengen. „Frankfurter Hüte“ werden bereits in einigen Städten eingesetzt, zum Teil probeweise, um das widerrechtliche Befahren oder Beparken von Geh- oder Radwegen zu verhindern. Auch in der Region Braunschweig werden „Frankfurter Hüte“ bereits erfolgreich eingesetzt, so beispielsweise in der Gemeinde Rötgesbüttel.
gez.
Dr. Frank Schröter
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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108 kB
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