Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24919

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend dieser Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über ihre Entscheidungen zu den Projektanträgen des Antragslaufes für das 2. Halbjahr 2024 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR.

 

Die Anlage 1 enthält die aktualisierte Übersicht über die Projektfördermittel für 2024. Aufgrund der einmaligen Erhöhung der Projektfördermittel für das Jahr 2024 (DS Nr. 24-23867-01) ist die Berücksichtigung aller förderfähigen Anträge möglich. Durch Änderungen in der Antragslage ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 12.433 EUR.

Diese Restmittel werden verwendet, um eine höhere Förderung der Komitee Braunschweiger Karneval gGmbH in 2024 , entsprechend der erhöhten Fördererfordernisse aufgrund von Kostensteigerungen (insb. im Bereich der Zugsicherheit, steigende Fahrtkosten der Musikzüge, Preiserhöhungen für Toilettenanlagen und Anmietung der Volkswagen Halle Braunschweig) zu ermöglichen sowie eine Kooperation mit dem Verein zur Förderung unabhängiger Kultur e.V. (Nexus) für die Umsetzung einer erforderlichen Baumaßnahme (Ausbau eines Lagerraums, insb. Erneuerung der Dachkonstruktion in diesem, da aufgrund von baulichen Auflagen ansonsten eine Sperrung von Teilen des Gebäudes und eine erhebliche Einschränkung im Veranstaltungsbetrieb drohen) zu realisieren.

 

Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Anträge von Künstlerinnen und Künstlern, Vereinen und Gruppierungen sämtlicher Produktansätze, unter Ausnahme der Theater- und Tanztheater-Sparte, mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR sowie die Entscheidung der Verwaltung unter Benennung der Höhe der Fördersumme. 

 

Die Anlage 3 führt die Anträge der Theater-Sparte auf. Diese wurden dem „Auswahlgremium Theater“ vorgelegt, welches Förderempfehlungen ausgesprochen hat. Den Vorschlägen des Gremiums zur Förderung und zur Höhe der Fördersummen wurde entsprochen.

 

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Anlagen

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