Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24918

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über die beabsichtigte Verteilung der Fördersumme für das 2. Halbjahr 2024 mit Antragssummen von bis zu 5.000 EUR. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

 

Zur Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig (DS Nr. 22-19638) wurden zum Doppelhaushalt 2023/2024 für drei Jahre zu dynamisierende Mittel (173.700 EUR für 2024) eingestellt.

 

Die Vergabe der Zuschussmittel an professionelle zeitgenössische Tanzschaffende erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zum Tanzförderprogramm“, die mit Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2023 (DS Nr. 23-22535) in Kraft getreten ist.

 

Zum 30. Juni 2024 wurden insgesamt sieben Anträge bis 5.000 EUR im Bereich Digitalisierung eingereicht. Das Förderbudget für 2024 wurde damit nicht ausgeschöpft (s. Anlage 1). Gefördert werden laut Förderrichtlinie freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig. Die Förderentscheidungen werden in Anlage 2 vorgelegt.

 

Das Förderprogramm wird zum 31. Dezember 2024 für die Förderperiode 2025 sowie erneut zum 30. Juni 2025 für die Förderperiode vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025 ausgeschrieben.

 

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Anlagen

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