Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24637
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zu Ds 24-22784-02 hinsichtlich der vorzeitigen Umwandlung von Halbtagsgrundschulen in Kooperative Ganztagsgrundschulen (KoGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.12.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im am 09.04.2024 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Änderungsantrag „Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Braunschweig“ (Ds 24-22784-02) wurde die Verwaltung mit den Beschlusspunkten 2 und 4 u. a. gebeten, zu prüfen, wie Halbtagsschulen vorzeitig in KoGS umgewandelt werden könnten und einen Workshop zur Fortschreibung der Schulkindbetreuung mit Beteiligung der Universität Hildesheim durchzuführen.
Aktueller Stand zur vorzeitigen Umwandlung von Grundschulen in KoGS:
Der Fachbereich Schule und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie haben gemeinsam ab Ende Mai 2024 Gespräche mit den insgesamt 12 folgenden Grundschulen (GS) geführt, die sich noch nicht im Ganztag befinden:
- GS Edith Stein
- GS Gliesmarode
- GS Hinter der Masch
- GS Hondelage
- GS Lindenberg
- GS Mascherode
- GS Querum
- GS Timmerlah
- GS Veltenhof
- GS Völkenrode/Watenbüttel
- GS Volkmarode
- GS Wenden
Es wurden Cluster für die GS gebildet, eins z. B. für die Schulen, die in Modulbauweise (GS Hondelage, Mascherode, Timmerlah, und Veltenhof) zur KoGS erweitert werden sollen. Für diese GS gibt es bereits entsprechende Raumprogramme (RP). Auch für die GS Broitzem (über Schulsanierungsprogramm Hochbau in alternativer Beschaffung) und den Neubau der GS Querum gibt es schon RP. Bei den anderen hier genannten GS gibt es noch keine RP.
Die GS Bültenweg (KoGS bereits ab dem Schj. 2025/2026), die GS Schunteraue und die GS Broitzem wurden nicht in diesen Kreis aufgenommen, da diese bereits baulich bzw. planerisch so weit vorangeschritten sind, so dass während dieser Prozesse Interimslösungen (z. B. für die Mittagessenversorgung) nur mit starken Beeinträchtigungen für die jeweiligen Schulen und ggf. auch die Bauprojekte realisiert werden könnten.
In den Gesprächen wurden die Vorteile des Ganztagsmodells gegenüber der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie zwingende Voraussetzungen (u. a. Mittagessen durch den Schulträger) erläutert. Zudem äußerten die GS bei diesem Austauschformat ihre eigenen Einschätzungen und ihre grundsätzliche Bereitschaft bzgl. eines vorzeitigen Starts. Auf dieser Basis wurde eine Perspektive mit Übergangslösungen für die Schulen eröffnet.
Anschließend fanden (teilweise mehrere) gemeinsame Vor-Ort-Termine der beteiligten Fachbereiche an den GS statt, um die jeweiligen Ausgangsbedingungen zu eruieren und Lösungsmöglichkeiten zu skizzieren. Zusätzlich wurden die Schulen um kurze schriftliche Stellungnahmen bis zu den Herbstferien gebeten.
Die gesammelten Ergebnisse ermöglichen ein erstes Stimmungsbild. Demnach hat sich gut die Hälfte der GS gegen einen vorzeitigen Ganztagsstart ausgesprochen. Aktuell ist bei 3-5 Schulen davon auszugehen, dass sie ohne entsprechendes RP nach dem Standardraumprogramm für KoGS vorzeitig den Ganztagsbetrieb aufnehmen könnten, jedoch in der Mehrheit der Fälle erst zum Schj. 2027/2028 und noch nicht zum Schj. 2026/2027, da die Vorbereitung und Erstellung des jeweiligen Ganztagskonzepts einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bei den Schulen, die einen vorzeitigen Ganztagsstart mit Übergangslösungen ablehnen, gibt es unterschiedliche Gründe, u. a.:
- aufgrund von Problemen bei der Mittagessenversorgung;
- wegen fehlender Räume für die Betreuung; insbesondere wenn die Schulkindbetreuung bei den jeweiligen Trägern extern stattfindet und die Schulen kaum Kapazitäten für eine Unterbringung in ihren Räumen haben;
- bei GS, deren bauliche Erweiterung bereits geplant wird, ist ein Start zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen nur äußerst schwierig zu realisieren;
- wird die Situation der Schulkindbetreuung von einigen als sehr gut funktionierend und passend wahrgenommen, die Schulleitungen sehen zu wenige Vorteile gegenüber dem bisherigen Modell;
- aufgrund von Befürchtungen der Schulleitungen, dass die Übergangslösungen zu dauerhaften Lösungen werden könnten.
Aus Sicht der Fachverwaltungen sind die Probleme der Mittagessenversorgung und fehlende Räume an einigen Standorten ebenfalls kritisch einzuschätzen. Zudem müssen Übergangslösungen (z. B. bauliche Maßnahmen für Nutzungsänderungen oder zusätzlich benötigte Schulraumcontainer) geprüft werden, da sie finanziellen Aufwand verursachen und bisher keine Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Die kommunalen Mehreinnahmen durch die Landesförderung der Ganztagsschulen sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Weitere Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird bei den 3-5 GS, die bereit sind vorzeitig zu starten, versuchen, zeitnah gute Lösungen zu erarbeiten. Parallel beteiligen die GS ihre eigenen Akteurinnen und Akteure sowie Gremien und erarbeiten Ganztagskonzepte.
Für die einzelnen Schulen werden dann Gremienvorlagen zur Umwandlung in KoGS (ohne entsprechendes RP nach Standardraumprogramm) erstellt, in denen auch der möglicherweise entstehende finanzielle Aufwand benannt wird.
Aktueller Stand zur Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim:
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Universität Hildesheim im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes zum Thema „Ganztagsbetreuung in Braunschweig – den Rechtsanspruch GUT umsetzen“ wurde am 15. Mai 2024 geschlossen.
Ein Workshop zur Fortschreibung der Schulkindbetreuung wurde unter gleichem Titel wie das Forschungsprojekt durch die Verwaltung unter Beteiligung der Universität Hildesheim am 21. August 2024 erfolgreich durchgeführt. Mit dieser Veranstaltung ist es gelungen, einen Auftakt für die Fortschreibung des Braunschweiger KoGS-Modells hin zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu initiieren.
