Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24772
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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28.01.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Stadt Braunschweig setzt ihre Mitgliedschaft in der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe auf Grundlage der anliegenden Kooperationsvereinbarung fort.
Die Stadt wird im Lenkungskreis der Partnerschaft vom Beschäftigten Michael Stephan vertreten. Stellvertreter ist der Bauoberrat Andreas Romey“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Hochwasserpartnerschaft um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Die Stadt Braunschweig ist mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 30.01.2018 (18-06465) der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe beigetreten. Die Partner der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe hatten eine solidarische, wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit für eine sachgerechte interkommunale Erfüllung der Aufgaben des Hochwasserschutzes im regionalen Verbund vereinbart, um über die kommunalen Grenzen hinaus eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben des Hochwasserschutzes im regionalen Verbund zu gewährleisten.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.02.2022 (21-17500) wurde die Zusammenarbeit bis zum 31.12.2024 verlängert.
Einzelheiten zu den bisherigen Aktivitäten der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe können dem vollständigen Hochwasserschutzkonzept auf der Internetseite des Wasserverbandes Weddel-Lehre (WWL) entnommen werden: (https://weddel-lehre.de/downloads-2/hochwasserschutz).
Für die Stadt Braunschweig relevant ist die Erstellung eines Niederschlags-Abfluss-Modells für die Wabe zur Optimierung der Hochwasservorhersage und Bemessung incl. Machbarkeitsuntersuchung eines möglichen Hochwasserrückhaltebeckens sowie die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Hondelage, Bereich „Ziegelofen“.
Die Kosten für
- Organisation der Steuerkreissitzungen Arbeitskreissitzungen
- Technische Optimierung von erarbeiteten Hochwasservorsorgemaßnahmen
- Erstellung einer abgestimmten Projektreihenfolge zur Umsetzung der Hochwasservorsorgemaßnahmen
betragen pauschal 35.000 €/Jahr; davon trägt der Großraumverband Braunschweig bis zu 15.000 €. Von den verbleibenden 20.000 € trägt die Stadt Braunschweig entsprechend der relevanten Flussgebietsstrecke im Stadtgebiet einen Anteil von 32,9 %, also 6.580 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter 4S.680029 zur Verfügung.
Kosten von Maßnahmen mit konkretem Ortsbezug werden von den für den Ort zuständigen Gemeinden direkt getragen, welche dann auch Maßnahmenträger sind. Die Abwicklung und Beantragung von Fördermitteln erfolgt im Vorfeld jedoch durch den geschäftsführenden WWL der Hochwasserpartnerschaft.
Die zum Jahresende 2024 ausgelaufene Kooperationsvereinbarung soll um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408,5 kB
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