Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24851

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Landwind Planung GmbH & Co. KG hat nunmehr bei der Stadt Braunschweig die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von vier neuen Windenergieanlagen (WEA) beantragt. Gleichzeitig sollen vier bereits bestehende WEA zurückgebaut werden. Dieser Austausch von älteren Anlagen durch größere, leistungsstärkere und effektiver arbeitende Neuanlagen wird als Repowering bezeichnet.

 

Das Vorhaben soll am Standort Geitelder Berg, westlich sowie nördlich der Ortschaft Geitelde und südlich der Ortschaft Stiddien realisiert werden. Zwei neue WEA sollen außerhalb, eine auf der Grenze des Vorranggebietes Windenergienutzung mit der Bezeichnung „Geitelde BS 1“ und eine neue WEA innerhalb des Vorranggebietes errichtet werden. Die Standorte der neuen WEA befinden sich in den Gemarkungen Geitelde, Stiddien und Broitzem.

 

Die genauen Standorte der neuen WEA sowie die der zurückzubauenden WEA sind der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen. Die fünfte Bestandsanlage bleibt unverändert bestehen.

 

Die neuen WEA des Typs Nordex N175/6.x haben eine Nabenhöhe von 179 m und eine Gesamthöhe von 266,5 m. Jede WEA weist eine Nennleistung von 6,8 MW auf. Insgesamt können durch die vier WEA ca. 20.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

 

In dem vorliegenden Fall hat der Vorhabenträger ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 16 b BImSchG beantragt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung (förmliches Genehmigungsverfahren) findet statt, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre. Ob dies der Fall ist, wird in einer noch durchzuführenden UVP-Vorprüfung festgestellt.

 

Der vorgelegte Genehmigungsantrag des Vorhabenträgers wird nunmehr von der Unteren Immissionsschutzbehörde (UIB) bearbeitet. Hierbei ist zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten die Unterlagen vollständig sein, holt die UIB Stellungnahmen der Behörden ein, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. In Abhängigkeit, welche Verfahrensart nach dem Ergebnis der UVP-Vorprüfung final erfolgt, beträgt die Frist zur Erteilung der Genehmigung grundsätzlich drei Monate im vereinfachten Verfahren und sechs Monate im förmlichen Verfahren, wobei die Fristen nach Maßgabe näherer Verfahrensvorschriften mit Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. dem Eingang nachgeforderter Unterlagen beginnen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch verlängert werden können.

 

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem BImSchG handelt es sich gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG um einen gebundenen Verwaltungsakt, so dass die Genehmigung verwaltungsseitig zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

Die Verwaltung wird die politischen Gremien über den weiteren Verfahrenslauf unterrichten.

 

Ferner ist geplant, dass die Landwind Planung GmbH & Co. KG das Vorhaben auf Einladung im Rahmen der Sitzung des Stadtbezirksrates 222 Südwest am 21. Januar 2025 vorstellen wird.

 

Auch die Verwaltung wird an diesem Termin anwesend sein.

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Anlagen

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