Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25000

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig, alljährlich in ausreichendem Maße Kontrollen und Maßnahmen zur Entfernung der Wildkräuter in dem in Rede stehenden Bereich der städtischen Zuständigkeit zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wie die Verwaltung schon vor mehreren Jahren festgestellt hat, liegt teilweise die Zuständigkeit zur Entfernung von Wildkräutern am Bockshornweg in städtischer Zuständigkeit. Nun ist nach hiesigen Aussagen, was ansatzweise durch beigefügte Bilder bestätigt wird, im Jahr 2024 im Bereich der städtischen Zuständigkeit keine Beseitigung der Wildkräuter am Fahrbahnrand und auf den Fußwegflächen des Bockshornweges erfolgt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise