Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-24955
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherstellung einer Blutbuche auf dem Grundstück Liebermannstraße 17 in Braunschweig als Naturdenkmal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hiermit wird die Vertretung gem. § 14 Abs. 8 S. 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) unterrichtet, dass die Blutbuche auf dem Grundstück Liebermannstraße 17 in Braunschweig mit Bescheid vom 02. Dezember 2024 (bekanntgegeben am 19.12.2024) einstweilig sichergestellt wurde.
Nachdem Hinweise über eine mögliche Fällung des Baumes bei der Unteren Naturschutzbehörde eingingen, wurde die Blutbuche am 28. August 2024 von einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde in Augenschein genommen und auf eine Eignung als Naturdenkmal überprüft. Hierbei wurde der Baum nach vorläufiger Einschätzung aufgrund seines Alters, seiner Dimension und damit zusammenhängend seines prägenden Erscheinungsbildes im städtisch geprägten Bereich als potentielles Naturdenkmal eingestuft.
Es ist beabsichtigt, in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zu den bereits vorhandenen, durch Naturschutzrecht als „Naturdenkmal“ geschützten Bäumen eine Reihe weiterer besonders erhaltenswerter Einzelbäume im Stadtgebiet als „Naturdenkmal“ auszuweisen.
Gemäß § 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz beabsichtigt ist, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einstweilig sichergestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass durch Veränderungen oder Störungen der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet wird.
Aufgrund weiterer konkreter Hinweise, dass die Fällung des Baumes im Dezember erfolgen sollte, wurde die Blutbuche vorerst einstweilig sichergestellt. Während der Sicherstellung sind die Beseitigung des Baumes und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Baumes führen oder zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung führen könnten, untersagt.
