Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24550
Grunddaten
- Betreff:
-
Versetzen des Gedenksteins Gliesmarode "Den Opfern und Gefallenen der Weltkriege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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23.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Anlass
Der Bau der Stadtbahnwendeanlage in Gliesmarode („Grundsatzbeschluss“ DS 17‑039594‑01 und „Umsetzungsbeschluss“ DS 22‑19610) macht eine Versetzung des Gedenksteins erforderlich.
Historie
Bereits 1934 wurde in Gliesmarode südlich der Berliner Straße zwischen Mittelriede und Wabe ein Denkmal errichtet und als Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs in Form einer hohen Säule mit aufgesetztem eisernem Kreuz mit umliegenden Gedenkplatten eingeweiht. Aufgrund des maroden Bauzustandes musste es um das Jahr 1984 abgebaut werden.
In dieser Zeit wurde auch der Gedenkstein im Knotenpunkt Berliner Straße/Querumer Straße in Form eines Monolithen (Naturstein) errichtet und das eiserne Kreuz und die drei Gedenkplatten aus Basalt vom Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs dorthin umgesetzt. Der Gedenkstein wurde im betroffenen Knotenpunkt auf einem Hügel nahe der Bugenhagenkirche errichtet.
Für die Wahl des „neuen Standortes“ wurden in den damals dieses Thema behandelnden Ausschüssen vorwiegend zwei Gründe angeführt: Zum einen war der Standort des Denkmals „durch die enorme Verkehrsdichte auf der unmittelbar in der Nähe verlaufenden Gliesmaroder Straße für Gedenkfeiern beeinträchtigt“. Zum anderen „reicht[e] der Platz bei manchen Versammlungen wegen seiner geringen Ausdehnung nicht aus“ (Drucksache aus dem Kulturausschuss vom 04.09.1984). Vornehmlich aus diesen Gründen wurde einer Demontage gegenüber einer Instandsetzung der Vorzug gegeben.
Ortstermin
Am 10.09.2024 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Stadtbezirksrat, den Gliesmaroder Vereinen, dem Ortsheimatpfleger und Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung stattgefunden. Daraufhin wurden verschiedene potenzielle Standorte für den Gedenkstein in Gliesmarode in Augenschein genommen. Vor allem der Standort an der Querumer Straße unmittelbar nördlich der Paul-Jonas-Meier-Straße (Anlage 1, Standort 1) fand breite Zustimmung.
Als weiterer möglicher Standort wurde von einigen Ortskundigen der ehemalige Standort des Denkmals zwischen Mittelriede und Wabe angeregt (Anlage 1, Standort 5). Bei der Besichtigung vor Ort stieß auch dieser Standort auf weitgehend positive Resonanz. Die Verwaltung sagte eine Prüfung aller zur Auswahl stehenden Lokationen zu.
Mögliche neue Standorte
Alle untersuchten potenziellen Standorte im Rahmen der Versetzung des Gedenksteines sind in Anhang 1 dargestellt. Alle Optionen wurden hinsichtlich der Kriterien Ambiente/Wirkung des Ortes, Wahrnehmbarkeit, räumliche Nähe zum (historischen) Ortskern, mögliche Einbindung in die vorhandene Umgebung, Dauerhaftigkeit des Standortes, Baum- und Wurzelschutz, wahrnehmbare Verkehrsbelastung sowie baurechtlicher Hintergrund untersucht.
Unter Berücksichtigung der dort vorgenannten Merkmale stellt sich der hier zum Beschluss stehende Standort 1 an der Querumer Straße nördlich der Paul-Jonas-Meier-Straße als beste Option heraus. Der Standort gewährleistet eine weithin gute Wahrnehmbarkeit und günstige Zugänglichkeit. Zudem ist an diesem Standort die Wahrscheinlichkeit in Bezug auf Vandalismusschäden vergleichsweise gering. Aufgrund des ausreichenden Abstands zu den Bäumen werden aller Voraussicht nach auch keine Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich sein. Das Abrücken des Gedenksteins von der heutigen Fahrbahnkante gewährleistet auch bei einem potenziellen Ausbau der Querumer Straße mit einer Stadtbahntrasse nach Querum die Dauerhaftigkeit des Standortes.
Ebenfalls geeignet ist aus Sicht der Verwaltung auch der Standort 2 an der Querumer Straße nördlich des Kindergartens. Auch diese Option bietet ausreichend Raum und greift nicht in die florale Substanz ein, allerdings wertet die Entfernung zum Ortskern Gliesmarode diesen Standort im Vergleich zum Vorgenannten ab.
Der Standort 3 innerhalb oder in direkter Nähe zum Friedhof am Efeuweg ist aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden städtischen Flächen nur bedingt geeignet.
Die Standortoptionen 4, 5 und 6 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Beim 4. Standort unmittelbar östlich der Zufahrt in den Karl-Hintze-Weg weist der zu Grunde liegende Bebauungsplan eine andere Nutzung auf, sodass dort kein dauerhafter Verbleib des Gedenksteins garantiert werden könnte. Die 5. Standortoption zwischen Mittelriede und Wabe, welche dem Standort des ehemaligen Denkmals entspricht, und die 6. Standortoption unmittelbar westlich der Zufahrt zum Karl-Hintze-Weg stellen sich aufgrund des dichten Baumbestandes in diesen Teilen des Landschaftsschutzgebiets als ungeeignet dar. Es können dort jeweils keine Tiefbauarbeiten verrichtet werden, ohne das Wurzelwerk der umliegenden Bäume zu schädigen.
Bei den drei letztgenannten Positionen wird die Eignung in Bezug auf das Ambiete/die Wirkung des Ortes zudem aufgrund der Lärmimmission der mit ca. 30.000 Fahrzeugen pro Tag verkehrlich hochbelasteten Berliner Straße deutlich gemindert.
Detailplanung
In Anlage 2 ist ein Grobentwurf für die Errichtung des Gedenksteins an der Querumer Straße nördlich der Paul-Jonas-Meier-Straße dargestellt. Dabei soll die derzeitige Gestaltung des Gedenksteins wiederhergestellt werden. Im beigefügten Ausbauplan sind daher Sitzgelegenheiten, umsäumende Begrünung und die Ergänzung der dort vorhandenen Blühflächen als Gestaltungsmöglichkeiten zunächst beispielhaft vorgesehen; hierzu bestehen bei Bedarf weitere Variationsmöglichkeiten.
Die detaillierte Planung wird dem Stadtbezirksrat erneut vorgelegt.
Zeitplan der Umsetzung
Die Umsetzung soll im Vorlauf oder unmittelbar zu Beginn der Bautätigkeiten für die Stadtbahnwendeanlage Gliesmarode erfolgen.
Finanzierung
Die Kosten für die Versetzung werden - wie bei allen Projekten des Stadtbahnausbaus - entsprechend der Rahmenvereinbarung von Stadt und BSVG getragen und sind in der Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme enthalten. Für den städtischen Anteil sind die Finanzmittel im Projekt 4E.660029.03.500.669.001 hinterlegt. Da die Versetzung stadtbahnbedingt erfolgt, wird von einer Förderung von Bund und Land ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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780,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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989,1 kB
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