Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24949-01-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anfrage DS Nr. 25-24949-01 der AfD-Fraktion vom 8. Januar 2025 wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

hrend des Förderzeitraumes von August bis Dezember 2024 wurden zwölf Gruppen durch den Dachverband Freie Darstellende Künste (DFDK) Braunschweig beraten, um alternative Spiel- und Probenstätten zu finden. Für sechs dieser Gruppen konnten erfolgreich geeignete Räumlichkeiten vermittelt werden. Die Aufführungsorte umfassten das Figurentheater Fadenschein, den Lindenhof Braunschweig, das Staatstheater Braunschweig sowie den Zirkus Dobbelino. Die konkrete Anzahl der Aufführungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Verwendungsnachweis mit Sachbericht ist zum 30. Juni 2025 fällig.

 

Zu Frage 2:

Wie unter 1. angegeben, liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlen zur Anzahl der Aufführungen vor. Eine Erhebung der Besucherzahlen oder erzielten Eintrittsgelder der vom DFDK mit Hilfe des Notfallpakets I unterstützten Gruppen war nicht Bestandteil des Antrages und auch nicht der Bewilligung.

 

Zu Frage 3:

Die Honoraruntergrenzen des Bundesverbandes Freies Darstellende Künste (BFDK) sind Empfehlungen, die darauf abzielen, die prekären Einkommenssituationen freischaffender Akteurinnen und Akteure in den darstellenden Künsten zu verbessern. Dabei empfiehlt der Bundesverband derzeit eine Honoraruntergrenze für KSK-versicherte Berufsanfängerinnen und -anfänger i.H.v. 3.100 EUR pro Monat. Diese Empfehlungen sind jedoch nur bindend, wenn sie in den jeweiligen Förderrichtlinien verankert sind. Die derzeit gültigen „rderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“ enthalten keine Regelung zu Honoraruntergrenzen.

Die Auswertung der in Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft gestellten Förderanträge zeigt jedoch, dass die Honorarempfehlungen eher unterschritten werden, um Projekte überhaupt realisieren zu können.


 

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