Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-24929

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Unterbringung

 

Im Jahr 2023 wurden 284 Personen (Vorjahr: 216 Personen) in Wohnungslosen-einrichtungen der Stadt Braunschweig aufgenommen, 225 Personen (Vorjahr: 206 Personen) haben die Unterkünfte im selben Zeitraum verlassen und wurden z.B. mit Wohnraum versorgt.

 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich der Einweisungen wohnungsloser Personen stellt sich wie folgt dar:

 

 


 


Per 31.12. des jeweiligen Jahres waren folgende Haushalte/ Personen in städtischen Einrichtungen untergebracht:

 

Die am 31.12.2023 untergebrachten Haushalte/ Personen waren auf folgende Einrichtungen verteilt:

 

Gemeinschaftsunterkunft An der Horst 

33 Haushalte

Insgesamt 33 Personen

Niedrigschwellig betreute Unterkunft in der Sophienstraße

17 Haushalte

Insgesamt 17 Personen

Unterkunft ehemaliges Hotel Vienna

12 Haushalte

Insgesamt 45 Personen

Dezentrale Unterkünfte

119 Haushalte

Insgesamt 149 Personen

Unterbringung nach Kooperationsvertrag

10 Haushalte

Insgesamt 14 Personen

Gesamt

191 Haushalte

Insgesamt 258 Personen

 

Die zum Stichtag 31.12.2023 untergebrachten 258 Personen umfassten 85 Frauen und 173 Männer.

 

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Nutzerinnen und Nutzer, die 2023 in den städtischen Wohnungslosenunterkünften (ohne Sophienstraße) untergebracht waren, betrug 391 Tage (Vorjahr: 433 Tage).

 

2. Geschlecht und Altersstruktur

 

Im letzten Jahr wurden 169nnliche und 115 weibliche Personen in städtische Wohnungslosenunterkünfte eingewiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Altersstruktur der insgesamt 284 Personen:

 

3. Gründe der Wohnungslosigkeit

 

Die Menschen sind aus den verschiedensten Gründen wohnungslos geworden. Die von den betroffenen Personen genannten Gründe sind nachfolgend aufgeführt (Vorjahr in Klammern):

 

  • Spätaussiedler

66

Personen

(67)

  • Familienzusammenführung Geflüchtete

48

Personen

(8)

  • Zwangsräumungen, die durch die Prävention der Stelle 50.12 nicht verhindert werden konnten

25

Personen

(19)

  • Wohnungsverlust durch Verhalten, Verwahrlosung, Mietschulden oder eigene Kündigungen (Stelle 50.12 war nicht involviert)

23

Personen

(13)

 

  • Rauswurf bei Freunden/ Bekannten

18

Personen

(25)

  • Trennung

17

Personen

(14)

  • Entlassung aus Krankenhaus und Therapie

17

Personen

(10)

  • Entlassung aus Haft

13

Personen

(12)

  • Geflüchtete Ukrainer (aus Wohnraum u. Rückkehrer)

11

Personen

(0)

  • Rauswurf von der Familie

10

Personen

(15)

  • Beendigung Unterbringung Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig

9

Personen

(14)

 

  • Brand/Wasserschaden, Wohnung nicht bewohnbar, Nutzungsuntersagung aus Brandschutzgründen

9

Personen

(6)

  • Ohne festen Wohnsitz

8

Personen

(3)

  • Beendigung Unterbringung aus WSO für Geflüchtete

6

Personen

(3)

  • Ausstieg aus Prostitution

3

Personen

(4)

  • Zuzug aus dem Ausland

      1

 

Personen

 

(3)

Gesamt

284

Personen

 

 

4. Besondere Problemlagen

 

In den Unterkünften werden überwiegend Menschen mit multiplen Problemlagen untergebracht. Signifikant ist die Kombination aus psychischen Einschränkungen, Suchtmittelabhängigkeit (Alkohol, Tabletten, harte Drogen), Verwahrlosungstendenzen und Verhaltensauflligkeiten. Dieser Personenkreis zeigt oft wenig Krankheitseinsicht bzw. nimmt Hilfsangebote nicht an.

 

Es wird sozialpädagogische Betreuung angeboten, um die Menschen zu begleiten, ihnen passende Hilfen anzubieten und die Wohnungslosigkeit möglichst schnell zu beenden. Probewohnmaßnahmen helfen bei der Integration in Wohnraum und ermöglichen den Abschluss eines Mietvertrages nach einem Jahr.

 

Einige Menschen haben aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur leider große Problemecksicht auf andere zu nehmen. Davon sind sowohl Personal als auch Mitbewohner*innen betroffen. Die Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeiter*innen haben zugenommen. Sie sind durch den Sicherheitsdienst in der Unterkunft An der Horst und Arbeiten zu zweit in den dezentralen Unterkünften bestmöglich geschützt. Als weitere Maßnahme hat zusätzlich ein Seminar zur Gewaltprävention speziell für die Unterkunftswarte und Verwalter stattgefunden.

 

Es wird darüber hinaus nach alternativen Unterbringungsformen zur Vermeidung von Konfliktpotential gesucht. Die Recherche nach geeigneten Grundstücken zur Aufstellung von Bauwagen, Containern o. ä. dauert noch an. Einerseits muss die Lage sozialverträglich sein, andererseits sollte es Zugang zu Versorgungsmöglichkeiten und ÖPNV Anbindungen geben.

Angedacht ist die Aufstellung von 10 einfachen Lodges (ca. 5 davon barrierefrei) mit Kühlschrank und Elektroheizung auf dem Gelände An der Horst. Ein Sanitärgebäude ist separat vorgesehen. Finanzielle Mittel für die Umsetzung sind im Haushalt beim FB 65 vorhanden.

 

Die Unterbringung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und pflegerischem Bedarf hat zugenommen. Es muss beobachtet werden, ob dauerhaft ausreichend barrierearme Plätze vorhanden sind.

 

Leider werden auch immer wieder hilflose Personen von der Polizei oder nach Krankenhausentlassung in die Unterkunft An der Horst gebracht. Einer Sensibilisierung für die nicht vorhandenen Hilfsmöglichkeiten (keine Versorgung mit Lebensmitteln, keine Pflege) ist eine dauerhafte Aufgabe.

 

5. Zusammenfassung

 

Die Anzahl der in den städtischen Wohnungslosenunterkünften aufgenommenen Personen hat im Jahr 2023 gegenüber den Vorjahren 2017 bis 2022 zugenommen. Der Anstieg ist insbesondere auf Familienzusammenführungen von Geflüchteten zurückzuführen.

 

Die Kapazitäten in der Wohnungslosenunterkunft An der Horst sind durch den Brandschaden eines Wohnblocks (An der Horst 1) noch immer deutlich eingeschränkt. Seit 02.07.2020 sind dort 14 Zimmer zur Unterbringung unbewohnbar geworden. Wann die Brandsanierung abgeschlossen wird, ist aktuell nicht absehbar.

 

In der niedrigschwellig betreuten Unterkunft Sophienstraße 1 werden seit 2023 ebenfalls umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt, sodass die dortigen Belegungskapazitäten ebenso sehr eingeschränkt sind.

 

In den dezentralen Unterkünften ist u.a. auch aufgrund der genannten Umstände die Zahl der Personen (31.12.2019: 125 Personen; 31.12.2020: 150 Personen; 31.12.2021: 131 Personen; 31.12.2022: 139 Personen; 31.12.2023: 149 Personen) und Haushalte (31.12.2019: 78 Haushalte; 31.12.2020: 115 Haushalte; 31.12.2021: 108 Haushalte; 31.12.2022: 105 Haushalte; 31.12.2023: 119 Haushalte) noch immer erhöht. Leider war nicht jede dort untergebrachte Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur in der Lage, in dieser Unterbringungsform Fuß zu fassen. Es kam vermehrt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Vermieterseite. Deshalb mussten einige Personen leider nach einiger Zeit in einer anderen Unterkunft untergebracht werden.

 

Die sozialpädagogische Betreuung gestaltet sich immer aufwendiger, so dass insgesamt festzustellen ist, dass hierfür nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Immer schwieriger gestaltet sich auch die Vorbereitung von evtl. geeigneten Personen zum Umzug in eine eigene Wohnung, da der Kreis potentieller Kandidat:innen immer kleiner wird und für die zeitintensive pädagogische Vorbereitung wenig Zeit zur Verfügung steht.

 

Die Auslastung der städtischen Wohnungslosenunterkünfte lag 2023 bei durchschnittlich

81 Prozent. Im Verlauf des Jahres gab es hier keine größeren Schwankungen.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen sind in Braunschweig weniger Personen von Wohnungslosigkeit betroffen. Die Verwaltung führt dies auf eine gute Präventionsarbeit, die Erfolge der Arbeit der ZSW, die gute Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und den erfolgreichen Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft zurück.

 

Da von einer Entspannung des Braunschweiger Wohnungsmarktes derzeit nicht ausgegangen werden kann, sind insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt weiterhin benachteiligt und benötigen umfangreiche Unterstützung.

 

Daher wird die im Rahmen des Bündnisses für Wohnen 2015 gegründete und zwischenzeitlich eingestellte AG aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen zeitnah wieder eingerichtet.
 

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