Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24675-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 21.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, auf die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft GmbH einzuwirken, dass diese ein Konzept für eine Verbesserung der Taktung der Linien 417 und 427 an Samstagen, in den Schulferien und in den Abendstunden nach 20.00 h mit der Fahrplanänderung im Dezember 2024 entwickelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:


Die Verwaltung kann den Wunsch nach einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots nachvollziehen. Es ist auch Anspruch der Verwaltung und der BSVG, möglichst vielen Menschen in unserer Stadt eine optimale individuelle Mobilität über Bus und Bahn zu ermöglichen. Dieser Anspruch besteht jedoch im Spannungsfeld zwischen der Zielsetzung, die Mobilitätswende voranzutreiben und der Herausforderung, mit dem wachsenden betriebswirtschaftlichen Defizit und dem Personalmangel auf Seiten der BSVG umzugehen.

 

Bereits im Rahmen des Fahrplanwechsels zum März 2024 war es das Ziel, die vorhandenen Ressourcen und das damit realisierbare Angebot auf die tatsächliche Nachfrage, insbesondere auf stark nachgefragten Relationen, abzustimmen. Die Verwaltung hatte hierzu bereits im Juli 2024 berichtet (DS 23-22528-01). Auch wenn der Verwaltung bewusst ist, dass eine Angebotsreduzierung immer mit negativen Auswirkungen für einzelne Menschen vor Ort verbunden ist, war wie beschrieben die Anpassung der Taktung auf der Buslinien 417 und 427 an Samstagen und Ferientagen leider erforderlich, da hier nur eine vergleichsweise geringe Nachfrage besteht.

 

Die erneute Betrachtung der Vor-Ort-Situation und Ableitung des angeregten Konzepts für eine Verbesserung des Angebots war im Dezember nicht möglich. Geprüft wurden jedoch alle Anregungen, die aus der Bürgersprechstunde vom 11.09.2024 hervorgingen. Aus der Stellungnahme von Verwaltung und BSVG wird ersichtlich, dass einzelne Eingriffe im bestehenden Liniennetz nicht ohne weiteres möglich sind (DS 24-24105-01).

 

Die Verwaltung wird die eingegangenen Anregungen dennoch bei künftigen Fahrplananpassungen wenn möglich berücksichtigen, insofern sich Verbesserungen in den eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen ergeben sollten.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise