Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24884
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilumbenennung der Neckarstraße in Nagoldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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29.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Begründung:
Bei einer Hausnummernprüfung in der Weststadt wurde festgestellt, dass die Anliegerinnen und Anlieger des nördlichen Abschnitts der Neckarstraße ausschließlich aus nördlicher Richtung von der Straße Am Lehmanger erschlossen sind. Alle anderen Grundstücke der Neckarstraße sind nur aus südlicher Richtung von der Friedrich-Seele-Straße kommend erschlossen. Zwischen diesen Straßenabschnitten befindet sich eine Grünanlage, die die Durchfahrt versperrt. Die dauerhafte Durchfahrtsperre wurde bereits im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans WI 66 Neckarstraße eingerichtet. Die Auswirkungen einer vollständigen Trennung der Neckarstraße waren insbesondere mit Blick auf die Adressen und deren Erreichbarkeit im Rettungsfall in ihrer vollen Tragweite bislang nicht bekannt. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass die dauerhafte bauliche Trennung der Neckarstraße die Gefahr birgt, dass der Einsatzort bei einem Notfall für die Rettungskräfte nicht intuitiv und zeitnah auffindbar ist. Unnötige Zeitverluste bei Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsätzen sind hier wahrscheinlich. Insbesondere bei medizinischen Notfällen können bereits geringe zeitliche Verzögerungen erhebliche negative Folgen für Patientinnen und Patienten mit sich bringen. Um die gegenwärtige Situation zu verbessern, wird daher eine Umbenennung des nördlichen Abschnitts der Neckarstraße und Vergabe eines neuen Straßennamens mit entsprechender Zuordnung der Gebäude empfohlen. Die Voraussetzung für eine (Teil-) Umbenennung ist erfüllt.
Grundsätzlich dient die Benennung einer Straße dem öffentlichen Interesse und verleiht den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke in Bezug auf die Straßenbenennung keinen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines Straßennamens. Bei der Umbenennung von Straßen sind jedoch die Belange der Anliegerinnen und Anlieger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (adressenbezogenes Interesse). Von der Umbenennung sind insgesamt drei Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen. Die Verwaltung hat im Zuge der Benennungsvorbereitung die formelle Anhörung dieser drei von der Teilumbenennung betroffenen Anliegerinnen und Anlieger hinsichtlich der Umbenennung und der daraus resultierenden Änderung ihrer Lagebezeichnung (Adresse) durchgeführt.
Als Ergebnis der Anhörung hat eine Eigentümerin ihre Zustimmung erklärt. Die beiden anderen Eigentümerinnen und Eigentümer haben keine Stellungnahme abgegeben.
Hinsichtlich der Auswahl eines neuen Straßennamens hat die Verwaltung den zuständigen Stadtteilheimatpfleger gebeten, einen geeigneten Vorschlag einzubringen. Aufgrund des im Sinne einer Vororientierung übergeordneten Benennungsthemas Flüsse in der Weststadt ist die Benennung nach einem bislang noch nicht als Straßenname verwendeten Fluss naheliegend. Der Stadtteilheimatpfleger hat den Namen Nagoldstraße vorgeschlagen. Der Fluss Nagold hat seine Quelle im nördlichen Schwarzwald und mündet nach einer Länge von 91 km in Pforzheim in die Enz. Weitere größere Städte am Fluss Nagold sind die Städte Nagold und Calw.
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Umbenennung des nördlichen Abschnitts der Neckarstraße stellt in der Abwägung mit der Einziehung des Namens für den nördlichen Abschnitt und Umnummerierung der Anliegerinnen und Anlieger zur Straße Am Lehmanger die bessere Lösung für eine künftig logische und wesentlich eindeutigere Orientierung in diesem Bereich dar. Die Teilumbenennung wird somit die Einhaltung der Benennungsziele unterstützen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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621,8 kB
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