Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24475-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen

Auf dem Grundstück Madamenweg 77 wurde 1998 ein Planverfahren begonnen mit dem Ziel, hier eine Open-Air-Veranstaltungsstätte in der Form eines antiken Amphitheaters zu errichten („Millenium“). In diesem Rahmen wurde durch den Grundstückseigentümer eine Aufschüttung angelegt, die über das seinerzeit genehmigte Maß hinausging. Anstelle eines Hochpunktes mit landschaftlich harmonischer Abstufung zur Umgebung entstand eine Art „Tafelberg“. Die Verwaltung hat deshalb im Jahr 2009 in drei Varianten Vorschläge zu einer Umgestaltung dieser Aufschüttung erarbeitet, um durch eine neue Modellierung der Massen das Orts- und Landschaftsbild zu verbessern. Dabei waren auch Wege angedacht, die idealerweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden wären. Über diese Vorschläge und das weitere Vorgehen wurde keine Entscheidung getroffen. Das Vorhaben „Millenium“ wurde aufgegeben.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1

r das Grundstück Madamenweg 77 wurde kein landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Die Erarbeitung des Freiflächengestaltungskonzeptes in Varianten wurde durch die Verwaltung und somit kostenneutral erstellt.

 

Die Überlegungen dazu sind weder weiter verfolgt noch weiter ausformuliert worden, da keine abschließende Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen wurde.

 

Zu Frage 2

r die Finanzierung der Umsetzung einer der Varianten hätte zwischen den jeweiligen Verursachern von Maßnahmen differenziert werden müssen: Soweit es sich um Pflichten des Eigentümers handelte (baurechtswidriger Zustand durch Aufschüttung über das genehmigte Maß hinaus), hätte dieser die Kosten tragenssen. Soweit es um das Interesse der Stadt Braunschweig gegangen wäre, eine begehbare Grünfläche für die Öffentlichkeit zu schaffen, wäre eine anteilige Mitfinanzierung der dafür notwendigen Herstellungs- und Pflegekosten zu erwarten gewesen.


Zu Frage 3

Aus den damaligen Vorgängen können keine Rückschlüsse auf die jetzt von privater Seite angefragten Freizeitnutzungen (z.B. Sommerrodelbahn) gezogen werden. Damals war nur eine landschaftsgerechte Modellierung der Aufschüttung vorgesehen, ggf. kombiniert mit einer öffentlichen Begehbarkeit.

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Erläuterungen und Hinweise