Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. wird, vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26, für die Durchführung seines Projektes „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 ein Abschlag in Höhe von 42.000,00 € gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständigr die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.9 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig innovative Sportangebote z. B. im Bereich Kinder und Jugendliche fördern.

 

Seit 2008 betreibt der VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. (VfB Rot-Weiß) im westlichen Ringgebiet der Stadt Braunschweig das mehrfach preisgekrönte Projekt „Lebenschancen durch Sport“. Mit der Durchführung des Projektes ist die Löwenkickers GbR beauftragt.

 

Seit dem Jahr 2021 wird das Projekt städtisch gefördert. In 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von bis zu 52.000,00 €r die Durchführung des Projektes im Stadtteil „Westliches Ringgebiet“ gewährt. Ende des Jahres 2021 wurde „Lebenschancen durch Sport“ auf die Stadtteile Siegfriedviertel und Schwarzer Berg ausgedehnt. Hierfür wurde ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt. In 2023 wurde das Projekt auf den Stadtteil Viewegs Garten/Bebelhof ausgeweitet, wodurch das Projekt mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 112.000,00 € städtisch gefördert wurde.

 

Ziel des Projektes ist es, für alle Kinder und Jugendlichen

 

-          eine Möglichkeit von Bewegungs- und Gesundheitsförderung anzubieten,

-          die Entwicklungsförderung im motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Bereich zu ermöglichen

-          die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht und den daraus resultierenden Folgebeschwerden sowie die Vermittlung von Spaß an der Bewegung zu fördern.

 

Unter Leitung eines Diplom-Sportpädagogen wird mit diversen Bewegungs- und Fitnessangeboten sowie mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten für interessierte Betreuungskräfte und Pädagoginnen und dagogen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Braunschweiger Organisationen das Ziel verfolgt, zu einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

 

Der Verein wirbt derzeitig Projektmittel in Höhe von 28.000,00 € ein. Im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 ist daher ein Ansatz in Höhe von 84.000,00 €r das Projekt vorgesehen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf die Gesamtmittel zugegriffen werden.

 

Die Projektdurchführung kann allerdings nur gesichert werden, sofern die Stadt einen Teil des Zuschusses in Form eines vorzeitigen Abschlags zur Verfügung stellt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen Abschlag in Höhe von 42.000,00 € (50,00 % des im Doppelhaushalt 2025/26r dieses Förderprojekt vorgesehenen Förderbudgets, für den Zeitraum Januar bis Juni 2025) zu gewähren.

 

Gemäß Ziffer 1.4 der Anlage 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig darf die Zuwendung nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

 

Auf dieser Grundlage können die Teilbeträge des Abschlags vom VfB Rot-Weiß wie folgt abgerufen werden:

 

-          1. Teilabschlag (Januar bis März 2025): 21.000,00 €

-          2. Teilabschlag (April bis Juni 2025): 21.000,00 € frühestens ab Anfang April 2025

 

Die vorgesehene Abschlagszahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Zuschussgewährung. Über eine mögliche weitere Förderung kann erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung der Stadt Braunschweig 2025/26 entschieden werden.

 

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