Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25064
Grunddaten
- Betreff:
-
Grenzwerte für die Einordnung einer "unproblematischen" Geschwindigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
28.01.2025
| |||
|
|
11.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Vorlagen 23-21139-02 und 23-21139-03 wird die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung als "(weitgehend) unproblematisch" beschrieben. Die Auswertung hatte ergeben, dass bis zu 18% der erfassten Fahrzeuge 1-10 km/h zu schnell gefahren sind. Die Messungen wurden in beiden Fällen ca. 20 m vor der Kreuzung Sidonienstraße / Kreuzstraße durchgeführt. Hier sind die Seitenstraßen in beiden Richtung (Sidonienstraße und Kreuzstraße) vorfahrtsberechtigt. Außerdem befindet sich ein Zebrastreifen vor der Sidonienstraße in Richtung Tuckermannstraße.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die Verwaltung fragen:
1. Was für eine Einordnung stellen die Grenzwerte als als "unproblematisch“ dar?
2. Wird bei der Bewertung auch das Umfeld wie etwa umliegende Schulen und/oder Kindergärten mit berücksichtigt?
