Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24524-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

Die allgemeine Infrastruktur der öffentlichen Beleuchtung ist statisch nicht für die Aufnahme zusätzlicher Lasten und damit verbundener mechanischer Kräfte durch Begrünung, zusätzlicher Ausleger oder Abspannvorrichtungen ausgelegt und freigegeben. Das gilt sowohl für die Laternenmasten als auch für die Überspannungen für Straßenbeleuchtungen.

Es ist zu bedenken, dass neben den Belastungen durch die Begrünung selbst noch zusätzlich Schnee-, Eis- und Windlasten zu erwarten sind. Weiterhin können die Befestigungen an den Masten die Lackierung oder Verzinkung beschädigen und zu vorzeitiger Korrosion führen.

Im Interesse einer dauerhaft intakten Stadtbeleuchtung wird die Realisierung eines Klimahimmels an öffentlichen Beleuchtungsanlagen daher abgelehnt.

r die Realisierung eines solchen Projektes auf Schulhöfen stehen derzeit keine Haushaltsmittel im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün für die recht kosten- und pflegeintensive Installation zur Verfügung. Grundsätzlich wird als effizientere und nachhaltigere Alternative zur Verschattung und Kühlung weiterhin die Pflanzung von großkronigen Klimabäumen bevorzugt, welche seit Jahren zu diesem Zweck im Stadtgebiet gepflanzt werden. Allerdings wird die Verwaltung die Umsetzung von im Sinne eines Klimahimmels begrünten Teilbereichen auf Schulhöfen als Alternative zu Sonnensegeln prüfen. In der Regel sind Grünstrukturen weniger anfällig für Vandalismus.

Insofern wird ein entsprechendes großskaliges Pilotprojekt auf Schulhöfen fachlich und aus finanziellen Gründen von der Verwaltung abgelehnt, allerdings eine Realisierung in den kleineren Teilbereichen geprüft.

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