Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24924
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet - Bau einer Treppenanlage und Verbindungsweg am Wilhelmitorufer (2.BA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 20 Fachbereich Finanzen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
Anhörung
|
|
|
|
28.01.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.02.2025
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planung und dem Bau einer Treppenanlage einschließlich einem Verbindungsweg am Wilhelmitorufer (2. BA), die den Zugang zum im 1. BA realisierten Bootsanleger ermöglichen, wird entsprechend der als Anlage beigefügten Entwurfsplanung zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 52.000 Euro (brutto) und werden aus dem Ansatz für nichtförderfähige Kosten des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ finanziert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau (APH) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Planung um eine Angelegenheit zum Einsatz von Fördermitteln aus Städtebaufördermitteln.
Das Westliche Ringgebiet ist seit 2001 Bestandteil des Bund-Land-Förderprogramms „Soziale Stadt“. In diesem Rahmen wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die vorhandene städtebauliche Missstände in den Altbauquartieren abbauen und zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in diesem Stadtteil beitragen. Dazu wurden über den bisherigen Förderzeitraum Entwicklungskonzepte mit konkreten baulichen Maßnahmen erstellt. In deren letzter Fortschreibung aus dem Jahr 2019 wurde im Teilbereich „Oker“ als geplante Maßnahme ein Bootanleger im westlichen Okerumflutgraben in der Nähe des Madamenwegs benannt. Dieser wurde bereits im ersten Bauabschnitt realisiert und soll nunmehr durch eine Treppenanlage und einen Weg an die bestehende Wegeinfrastruktur am Wilhelmitorufer angebunden werden.
Baumaßnahme
Zwischen dem bestehenden Weg am Wilhelmitorufer und dem Bootssteg an der Oker besteht ein Höhenunterschied von ca. 5 m. Außerdem ist der Bereich durch einen großen erhaltenswerten Baumbestand gekennzeichnet. Die beiden bestehenden Herausforderungen – Überwindung des Höhenunterschieds und Erhalt des Baumbestandes - mussten planerisch bewältigt werden. Die Prüfung einer barrierefreien Rampenlösung ergab, dass eine solche Planung nicht ohne den Verlust bedeutender Großbäume umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund wird von einer Rampe, die den Vorgaben einer barrierefreien Ausführung entspricht, Abstand genommen. Die vorliegende Entwurfsplanung sieht eine 1,50 m breite Treppenanlage vor, die den Höhenunterschied im Treppenbereich durch 22 Steigungen mit rutschfester Antrittskante verteilt auf fünf Abschnitte überwindet und dabei den Großbaumbestand berücksichtigt. Die fünfteilige Treppenanlage wird aus feuerverzinktem Stahl gefertigt und mit elf Pfosten im Boden verankert. Es sind insgesamt fünf Podeste vorgesehen, wovon eines als Eckkonstruktion ausgebildet ist. Die vier Standardpodeste haben eine Größe von 1,50 m², das Eckpodest ist an die vorhandenen Gegebenheiten angepasst und ca. 3 m² groß. Die Treppenanlage erhält auf der gesamten Länge einen einseitigen Handlauf.
Als Verbindung zwischen Treppenanlage und bestehendem Weg wird ein gepflasterter Weg mit einer Breite von ebenfalls 1,50 m vorgesehen, der sich unmittelbar an die Treppenanlage anschließt. Dieser wird voraussichtlich in hellgrauem Betonpflaster wie der sich anschließende bestehende Weg ausgeführt. Im Bereich des Großbaums wird durch sensible Bauausführung (z.B. Handschachtung, Anböschung) Rücksicht auf die Baumgesundheit genommen.
Umsetzungszeitplan
Nach erfolgtem Beschluss durch den Ausschuss für Planung und Hochbau kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen. Es ist geplant, zunächst die Installation der Treppenanlage auszuschreiben und auszuführen. Im Anschluss folgt die Umsetzung des Pflasterweges, um die verkehrssichere Verbindung zu gewährleisten. In Abhängigkeit der vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen sowie der Liefer- und Fertigungszeiten kann mit einer Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im II. Quartal 2025 gerechnet werden.
Kosten
Die Kosten für Planung und Bauausführung der Treppenanlage belaufen sich auf rund 46.000 € (brutto). Für die Herstellung der Wegeverbindung werden Kosten in Höhe von rd. 6.000 € kalkuliert, so dass die Gesamtmaßnahme des zweiten Bauabschnitts 52.000 € kostet.
Finanzierung
Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ stehen nach derzeitigem Planungsstand ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Kosten werden durch die Ansätze für nicht förderfähige Kosten (Treuhandkonto), die in der Vergangenheit nicht benötigt wurden, finanziert.
Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 23.01.2025 einbezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
