Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25078
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Flüchtlingskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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29.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 4. Dezember des vergangenen Jahres hat der Niedersächsische Städtetag darüber informiert, dass in Ausführung des Aufnahmegesetzes die Höhe der Erstattung der Flüchtlingskosten durch das Innenministerium für 2024 auf 13.846 Euro festgesetzt worden sei. Das Land Niedersachsen zahlt demnach diesen Betrag pro Flüchtling an die aufnehmende Kommune. Dies bedeutet zwar eine weitere Steigerung (nach 10.776 Euro in 2023 und 11.871 Euro in 2022), ist aber vor allem in den großen Städten bekanntermaßen keinesfalls auskömmlich für die jeweilige Kommune.
Darüber hinaus steht Niedersachsen auch im Ländervergleich mit dieser Kostenabgeltung nicht gut da: In Baden-Württemberg beispielsweise wurde bereits 2016 ein Betrag in Höhe von 13.972 Euro gezahlt und diese Summe hat sich seitdem jedes Jahr um 1,5 % erhöht. In Bayern gibt es sogar eine vollständige Erstattung der entstandenen Kosten.
Da es sich im niedersächsischen Modell um eine Pauschalabrechnung handelt, werden keine exakten Kosten an das Land gemeldet. Dieses Verfahren hat zwar den Vorteil eines geringeren bürokratischen Aufwands, birgt aber große finanzielle Ungerechtigkeiten bei einem Gefälle der tatsächlichen Kosten.
Konkret auf Braunschweig angewandt, ist für die Ermittlung der tatsächlichen Kosten natürlich wichtig zu wissen, wie die acht durch die Stadt Braunschweig nach 2015 errichteten Wohnstandorte in diese Kalkulation einbezogen werden. Diese dürften anders gewertet werden, als die ebenfalls angemieteten Standorte (bspw. Saarbrückener Straße) in Braunschweig beziehungsweise von anderen Kommunen auf ihrem Gebiet angemieteten Objekte zur Flüchtlingsunterbringung.
Letztlich bleibt die politische Frage, ob und natürlich in welcher Form die Verwaltungsspitze ihren politischen Einfluss in Hannover nutzt und sich für die vollständige Übernahme der entstehenden Kosten einsetzt. Oder ob wenigstens der Versuch unternommen wird, die Pauschale möglichst dicht an die tatsächlichen Kosten zu bringen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch beliefen sich die tatsächlichen Kosten pro Flüchtling im Jahr 2024?
2. Wie fließen die Kosten für die von der Stadt errichteten acht Wohnstandorte in die Berechnung ein?
3. Wie setzt sich die Verwaltungsspitze dafür ein, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden und nicht ein statistischer Wert?
