Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25061-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Bebauungsplan "Schefflerstraße-Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.01.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Frakt.B90/Grüne, 25-25061, vom 15.01.2025, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Als Planungsziele hat der Aufstellungsbeschluss die Anbindung des ehemaligen Ausbesserungswerks und des Lokparks östlich des Bebelhofes durch eine neue Straße vorgesehen, um im Sinne der Fördermaßnahme Bahnstadt die Bewohner im Quartier Bebelhof zu entlasten. Der derzeit noch über die Borsigstraße geführte Gewerbeverkehr soll künftig von der Schefflerstraße über eine nahe der A 39 verlaufende Entlastungsstraße abgewickelt werden.
Zur Entwässerung der Straße sind verschiedene Varianten notwendig geworden, um den Prinzipien der Schwammstadt gerecht zu werden und gleichzeitig die Eingriffe in nachbarliche Nutzungen im Rahmen zu halten. Der in der Mitteilung 23-22429 vorgesehene Satzungsbeschluss Ende 2024 konnte daher nicht gehalten werden. Das Erschließungs- und Entwässerungskonzept ist noch nicht fertig gestellt. Derzeit wird die Beteiligung der Fachbehörden durchgeführt. Vor dem Satzungsbeschluss wird nach Auswertung der Behördenbeteiligung noch die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die im Aufstellungsbeschluss aufgeführten Planungsziele gelten weiterhin.
Zu Frage 2:
Die Gremien werden als nächstes vor der Beteiligung der Öffentlichkeit einbezogen und beschließen die öffentliche Auslegung. Dies wird für die zweite Jahreshälfte erwartet.
Zu Frage 3:
Die Finanzmittel für die Erstellung des Bebauungsplanes sind im aktuellen Haushalt in den Jahren 2025 und 2026 enthalten.
