Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22966-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 (DS-24-22966) vom 17.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Antrags, dass die Gesundheitsversorgung von großer Bedeutung für die Daseinsvorsorge ist. Der Antrag weist allerdings auch zutreffend darauf hin, dass die Bedarfsplanung für die ambulante Gesundheitsversorgung im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) liegt. Eine Mitwirkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) der Kommunen ist rechtlich nicht vorgesehen.

 

Bisher ist nach Einschätzung der KV das Versorgungsniveau in Braunschweig gut. Es besteht zudem eine gute Erreichbarkeit des medizinischen Angebotes im gesamten Stadtgebiet Braunschweig. Ein kommunales Konzept, insbesondere ein isoliertes für einen spezifischen Stadtbezirk erscheint insofern nicht geboten.

 

Überlegenswert in der Zukunft sind z.B. eine Rekrutierung von medizinischem Nachwuchs durch Stipendien, die Einführung von Physician Assistants und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZs). Auf anderen Ebenen (Bund, Land, KV) können Maßnahmen wie die Verringerung bürokratischer Anforderungen, die Verbesserung der Digitalisierung und die Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen positive Einflüsse auf die ambulante ärztliche Versorgung haben.
 

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