Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-24973-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 212 vom 08.01.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:
Nach den der Verwaltung von der Telekom vorliegenden Planunterlagen sind bis zum 31.12.2024 grundsätzlich folgende Stadtteilbereiche noch nicht an ein Glasfasernetz angebunden:

        Lindenberg:
„Roselies-Quartier“; westlich und nördlich der „Martin-Chemnitz-Kirche“ sowie westlich der Rautheimer Straße gelegene Straßenzüge/Adressen

        Rautheim:
Quartier zwischen Schillerstraße im Süden, Zum Ackerberg im Osten und Braunschweiger Straße im Norden (grob skizziert)

        Mastbruchsiedlung

        Schöppenstedter Turm
 

Nach den der Verwaltung vorliegenden bzw. recherchierten Internet-Versorgungsraten (u. a. Markterkundungsverfahren 2019, Auswertungen des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen - b|z|n|b, Internet-Verfügbarkeitsprüfungen) stehen - bis auf vereinzelte Ausnahmen im östlichen Bereich der Mastbruchsiedlung - allen Adressen Kupferkabelbandbreiten von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung. In vielen (auch bereits mit Glasfaser erschlossenen) Gebieten können über die bestehenden Kupfernetze von der Telekom bzw. Vodafone sogar Bandbreiten von bis zu 250 Mbit/s bzw. 1 Gbit/s gebucht werden. 

Zu Frage 2:
Siehe Frage 1.


Zu Frage 3:
Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen der zuletzt auch an alle Stadtbezirksräte ergangenen Mitteilungen außerhalb von Sitzungen zum „Breitbandausbau in Braunschweig - Sachstände zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- und Mobilfunkausbau“ (DS 24-23308 vom 04.04.2024 und 24-24886 vom 18.12.2024) sowie die Internetseiten https://www.braunschweig.de/breitbandausbau. Jeweils unter den Ziffern 1.3. (Ausbau und Vertrieb weiterer TKU, TK-Netzdienstleister und Provider) und 2.2. ("Graue-Flecken-Förderung") der vorgenannten Mitteilungen wird ausführlich zu den Akquisitionen der städtischen Breitbandkoordinierung im Wirtschaftsdezernat bei den Telekommunikationsunternehmen (TKU), zu Förderkriterien, zu Haushaltsmitteln und zu den Förderkulissen informiert. 

Die Perspektive ist maßgeblich vom Engagement eines TKU zum Glasfaserausbau abhängig. Gegebenenfalls kann alternativ eine Förderung nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2026/2027 in Anspruch genommen werden.

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