Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24622-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 212 vom 14.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Im Bereich der Braunschweiger Straße südlich des HdL-Wohngebietes und auf der Salzdahlumer Straße in Mascherode sollen in unregelmäßigen Abständen bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden sind neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei nach § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig. Die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen sind nach den geltenden Richtlinien im Stadtgebiet im Einvernehmen mit der Polizei an Unfallbrennpunkten und an Gefahrenpunkten (z. B. Kitas, Schulen etc.) zu konzentrieren, da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist. Daher ist eine Bewertung der einzelnen Messergebnisse auch im stadtweiten Vergleich gesehen notwendig, um Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet zu bilden.

 

Die Verwaltung führt aktuell in der Braunschweiger Straße südlich des HdL-Wohngebietes und in der Salzdahlumer Straße in Mascherode mit Blick auf die ansässigen sensiblen Einrichtungen turnusmäßig Geschwindigkeitskontrollen in Abstimmung mit der Polizei durch und passt die Überwachungsrhythmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen dementsprechend an. Die Kontrollen werden auch künftig von der Verwaltung in diesen Bereichen fortgesetzt.

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