Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25102

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Ausführungen der vorliegenden Mitteilung entsprechen im Wesentlichen den Inhalten der Mitteilung 24-24800. Vor dem Hintergrund des kurzfristigen Entfalls der letzte Sitzung und dem Umstand, dass die Mitteilung 24-24800 dort nicht behandelt werden konnte, aber bereits im System freigegeben war, erfolgt mit der hier vorliegenden Mitteilung 25-25102 eine Aktualisierung der um die in den letzten zwei Monaten zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen.

 

 

  1. Ausgangslage

 

Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat die geopolitische Lage in Europa grundlegend verändert und tiefgreifende Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik vieler Staaten, auch Deutschlands, nach sich gezogen.

 

Dieser bewaffnete Konflikt hat nicht nur das politische und militärische Gefüge in Europa erschüttert, sondern auch die Verwundbarkeit westlicher Gesellschaften gegenüber hybriden Bedrohungen (Cyberangriffen, Angriffen auf die kritische Infrastruktur usw.) deutlich gemacht. Daher ist es eine unerlässliche Aufgabe, den Bevölkerungsschutz auch weiterhin zu stärken. Bestehende Konzepte des Krisenmanagements und der zivilen Verteidigung müssen weiterentwickelt werden und an die modernen Herausforderungen und die neue Bedrohungslage angepasst werden.

 

Die effektive Vorbereitung und Reaktionsfähigkeit der Gesellschaft auf Krisen und Katastrophen ist eine zentrale Aufgabe, die insbesondere durch die Lehren aus dem Ukraine-Konflikt an Dringlichkeit gewonnen hat.

Die Verwaltung hatte angekündigt, die Ratsgremien regelmäßig über die aktuellen Sachstände zu informieren. Dazu erfolgten bereits mehrere Mitteilungen (u. a. DS 22-18576 und 23-20752, zuletzt im April 2024 DS 24-23599). Mit dieser Mitteilung möchte die Verwaltung transparent über die weiteren, aktuellen Entwicklungen berichten.

 

 

 

 

 

 

  1. Aktuelle und geplante Ressourcenausstattung der Stelle 37.23 „Bevölkerungsschutz

 

Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 sind zwei Vollzeit-Stellen für den Aufbau und Betrieb eines Bevölkerungsschutzlagers enthalten. In diesem Lager sollen die beschafften Materialien für den Bevölkerungsschutz zentral eingelagert und einsatzbereit gehalten werden. Die Stellenausschreibung zur Besetzung dieser Stellen befindet sich aktuell in Vorbereitung.

 

Die Stelle Kerntechnische Notfallplanung konnte im Mai 2024 nach einer rund 18-monatigen Vakanz wiederbesetzt werden. Eine weitere Planstelle konnte dagegen noch nicht wiederbesetzt werden.

 

 

  1. Konkrete Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes
    1.          Erstellung und Umsetzung eines Warnkonzeptes für die Bevölkerung inkl. der Installation eines stadtweiten Sirenenwarnsystems

 

Die Umsetzung des Warnkonzeptes (22-18548) wird seitens der Verwaltung derzeit prioritär fortgesetzt. Zwischenzeitlich ist die Erstellung des Leistungsverzeichnisses als Grundlage einer vorzunehmenden Ausschreibung abgeschlossen. Alle identifizierten Anforderungen konnten nach Rücksprache mit der Fachverwaltung sowie dem betreuenden Ingenieurbüro aufgenommen werden. Die Vergabeunterlagen zur Errichtung des Sirenen-Netzes liegen nun der Zentralen Vergabestelle für die abschließende Prüfung und Veröffentlichung vor.

 

Für das Jahr 2025 stellt der Bund dem Land Niedersachsen im Rahmen des „Sirenenförderprogramms 2.0“ finanzielle Mittel i. H. v. 1.125.181,15 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung hat im Rahmen der Verbandsbeteiligung zum Erlassentwurf des neuen Sirenenförderprogramms gegenüber dem Land Stellung genommen. Dabei wurde durch die Verwaltung ausgeführt, dass es durch die deutliche Diskrepanz der Fördersummen, im Vergleich zum ersten Sirenenförderprogramm in Höhe von rund 8 Mio. €, zu einer massiven Ungleichbehandlung innerhalb der niedersächsischen Kommunen kommen wird. Über die Verbandsbeteiligung wird daher an dem Ziel gearbeitet, dass das Land die Fördersumme erhöht.

 

Das System Cell Broadcast, als weiterer Kanal aus dem Warnmittelmix, hat sowohl beim Feuer am Schöppenstedter Turm am 16.04.2024 als auch am 12.09.2024, dem bundesweiten Warntag, seine Funktionsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Nahezu alle Mobiltelefone in den Braunschweiger Funkzellen konnten durch das System angesteuert und ausgelöst werden.

 

Die satellitengestützte MoWaS-Vollstation wurde errichtet und befindet sich seit Juli 2024 im Wirkbetrieb. Alle benötigten Schulungen konnten im Zeitplan abgeschlossen werden. Mit dieser Vollstation können Warnungen direkt über einen Satelliten ins System eingestellt werden, es wird für das Einstellen keine Internetverbindung mehr benötigt.

 

3.2.            Erstellung eines Sonderplanes „Stromausfall“ inkl. der Umsetzung darin enthaltener zentraler Punkte zur Erstversorgung der Bevölkerung

 

Das Konzept für die Bevölkerungsschutz-Leuchttürme befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Gegenwärtig laufen hier die Planungen für die Realisierung des großen Leuchtturms. Für die mittleren Leuchttürme wartet die Verwaltung noch auf die Lieferung der benötigten Notstromaggregate, um diese ausstattungsmäßig abschließen zu können.

 

Die redundante Alarmierung von Einsatzkräften im Bevölkerungsschutz wurde durch die Beschaffung weiterer digitaler Meldeempfänger zusätzlich zur Alarmierung über Smartphones verbessert.

 

Über die bauliche Umrüstung der Sporthallen als Standorte für die Mittleren Bevölkerungsschutzleuchttürme hinaus werden derzeit weitere Objekte mit einer Notstrom- und Wärmeeinspeisung ausgerüstet. Die technischen Anforderungen wurden bereits in der Neubauplanung der Grundschule Schölkestraße und der 6. IGS am Wendenring berücksichtigt und auf die speziellen Erfordernisse im Bevölkerungsschutz ausgerichtet. Zukünftig können auch diese beiden Sporthallen für die Unterbringung in Notlagen und Katastrophen genutzt werden.

 

3.3.            Erstellung eines Sonderplanes „Trinkwassernotversorgung“

 

Die zu diesem Thema im Fachbereich Feuerwehr erstellte Bachelorarbeit zur Planung der Trinkwassernotversorgung konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verwaltung hat nun die notwendigen Vorbereitungen bezüglich der Beschaffungsvorgänge zur Umsetzung der Planungen aufgenommen. Die Einlagerung der beschafften Materialien soll im Bevölkerungsschutzlager erfolgen.

 

3.4.            Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes der Stadt Braunschweig

 

Seit April 2024 konnte die Überarbeitung der insgesamt ca. 1.000 Kennziffern des Katastrophenschutz-Plans wieder vollständig aufgenommen werden. Perspektivisch wird die aktuelle Neufassung des Katastrophenschutzplanes in der ersten Jahreshälfte 2025 zur Verfügung stehen.

 

3.5.            Krisenstabsstrukturen der Stadtverwaltung

 

Unter Leitung einer Projektgruppe des Fachbereichs Feuerwehr schreitet der Prozess zur Umstellung der städtischen Gefahrenabwehrleitung (GAL) auf ein 2-Stabs-Modell kontinuierlich voran. Das Modell gliedert die Führungsstruktur in zwei Kernbereiche: den administrativ-organisatorischen Stab (Verwaltungsstab) und den operativ-taktischen Stab (Führungsstab der Feuerwehr). Ziel ist es, eine klare Trennung von strategischen und operativen Aufgaben zu gewährleisten.

 

Der Führungsstab der Feuerwehr hat erste wichtige Meilensteine erreicht: So wurden bereits Grundlagenschulungen für die beteiligten Einsatzkräfte durchgeführt, um eine einheitliche Basis für die Stabsarbeit zu schaffen. Zudem wurde eine Stabsdienstordnung erstellt, die klare Vorgaben für die Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Stabes definiert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Einsatzführung weiter zu professionalisieren und die Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen zu erhöhen.

 

Parallel dazu arbeitet eine Arbeitsgruppe innerhalb des Fachbereichs Feuerwehr an der Einführung einer landesweit einheitlichen Stabssoftware, die eine effizientere Planung, Dokumentation und Koordination von Einsätzen ermöglichen soll. Die landesweit einheitliche Software soll auch dazu dienen, ein landesweites Lagebild (z. B. bei großflächigen Schadenslagen) schnell und aktuell zu erstellen. Dies erleichtert auch den Braunschweiger Einsatzkräften das zielgerichtete Anfordern von überörtlichen Einsatzkräften.

 

Mit diesen Maßnahmen wird das Hilfeleistungssystem zur städtischen Gefahrenabwehr noch besser auf Herausforderungen wie Naturkatastrophen, technische Großschadenslagen oder andere Krisensituationen vorbereitet sein. Intention der Verwaltung ist hierbei, durch optimierte Abläufe und klare Verantwortlichkeiten die Reaktionsfähigkeit und Effizienz in der städtischen Krisenbewältigung nachhaltig zu stärken.

 

3.6.            Mithilfe bei der Erstellung eines Risikokommunikationskonzeptes mit der Braunschweiger Bevölkerung

 

Zu diesem Teilaspekt gibt es aktuell keinen neuen Sachstand im Vergleich zur Mitteilung 24-23599.

 

 

 

3.7.            Kerntechnische Notfallplanung

 

Nach rund 18-monatiger Vakanz wurde die Stelle zum 01.05.2024 wiederbesetzt. Der Sachbearbeiter plant gegenwärtig die Evakuierungsgebiete in der Umgebung von Kerntechnischen Anlagen nach den Vorgaben des Landes. Dazu ist gemäß §10c NKatSG für die städtischen Teilbezirke innerhalb des 10-km-Radius um Schacht Konrad ein Sonderplan Evakuierung für das Szenario eines kerntechnischen Notfalls zu erstellen. Weiterhin sollen Evakuierungsplanungen aufgestellt werden, soweit sich Notwendigkeiten aus der örtlichen Gefahrenbewertung ergeben (z. B. Hochwasser).

 

3.8.            Hochwasseralarmplanung

 

Die beim „Weihnachtshochwasser“ 2023 erkannten Bedarfe befinden sich aktuell teilweise in der Beschaffung (Wetterschutzkleidung, Stiefel) oder sind in der Investitionsplanung des Haushaltsplanentwurfs enthalten. Mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH fand ein Abstimmungsgespräch statt, die Lage des Mobildeichs ggf. anzupassen, um den Stadtbahnverkehr in die Weststadt eingeschränkt aufrechterhalten zu können. Dies wird durch die Fachverwaltung geprüft. Darüber hinaus gibt es aktuell keinen neuen Sachstand im Vergleich zur Mitteilung 24-23599.

 

3.9.            Etablierung und Stärkung der in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen zur Unterstützung im Krisenfall

 

Die Fördersumme 2024 wurde anhand der festgelegten Aufteilung im Sicherstellungsvertrag zur Auszahlung gebracht.

 

3.10.        Zivilschutz

 

Durch die aktuelle Lage in Europa gewinnt auch der Zivilschutz zunehmend wieder an Bedeutung. Alle Kommunen sind aufgefordert, für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen im Spannungs- und Verteidigungsfall eine Zivile Alarmplanung (ZAP) durchzuführen.

 

Seitens des Niedersächsischen Innenministeriums wurden der Stadt Braunschweig im September diesen Jahres 56 Kennziffern der Zivilen Alarmplanung zur Bearbeitung zugewiesen. Diese gilt es nun, als gesamtstädtische Aufgabe zu beplanen und Kernprozesse der Verwaltung im Zivilschutzfall zu definieren. Die Verwaltung hat hierzu eine Projektgruppe unter Leitung des Fachbereichs Feuerwehr eingesetzt.

 

Im Bereich der Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist die Verwaltung derzeit Mitglied einer bundesweiten Projektgruppe zur Erarbeitung von Grundsatzanforderungen. Hier ist bereits absehbar, dass das Thema in den nächsten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewinnen wird.

 

Mehrere Führungskräfte haben überdies an Vorträgen zum Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) der Bundeswehr teilgenommen.

 

3.11.        Vorbereitungen auf Auswirkungen des Klimawandels

 

Das Thema konnte auf Grund von Priorisierungen in anderen Bereichen bislang noch nicht bearbeitet werden.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ausblick

 

Die Lage im Bereich Bevölkerungsschutz ist weiterhin dynamisch. Erkennbar durch einige bekannt gewordene hybride Angriffe aus Russland wird eine weitere Schwerpunktbildung im Bereich der Zivilen Verteidigung/Zivilschutz erwartet. Die Verwaltung stellt sich hierauf bereits ein.

 

Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung informieren.

 



 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise