Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25418
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Mietverträge mit dem Turnverein Eintracht Veltenhof 1910 e.V., dem Sportverein Querum von 1911 e.V., dem VfL Bienrode von 1930 e.V. und der Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.03.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Verlängerung der Mietverträge mit dem
1.1 Turnverein Eintracht Veltenhof 1910 e.V.
1.2 Sportverein Querum von 1911 e.V.
1.3 VfL Bienrode von 1930 e.V.
bis zum Ablauf des Jahres 2050 wird zugestimmt.
2. Die Verlängerung des Mietvertrages mit der Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. bis 31.12.2025 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertragsanpassungen im Benehmen mit dem jeweiligen Mieter vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt.
A.
Die Stadt hat mit den unter 1.1 bis 1.3 genannten Sportvereinen bereits seit vielen Jahren laufende Mietverträge über die jeweiligen Sportanlagen. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. Oktober 2024 (Ds. 24-24376) wurde die Verwaltung ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit den genannten Sportvereinen hinsichtlich der notwendigen Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG zu führen mit dem Ziel, Änderungsverträge mit Miet-und Pachtzinsvereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2025 abzuschließen.
Im Einvernehmen mit den Vereinen ist es Ziel diese Mietverträge in diesem Zusammenhang langfristig zu verlängern.
Zum jetzigen Zeitpunkt würden die bestehenden Vertragssituationen der genannten Vereine weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig erfüllen.
Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Damit bei ggf. zukünftigen Zuschussanträgen keine kurzfristigen Beschlüsse zu Vertragsverlängerungen erforderlich werden, sollen nun im Vorfeld langfristige Verlängerungen erwirkt werden. Mit einer Verlängerung bis zum Jahr 2050 beträgt die Vertragsdauer jeweils 25 Jahre. Bei noch kommenden Vertragsverlängerungen, welche ebenfalls im Jahr 2025 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist in der Regel ebenfalls eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen. Den Braunschweiger Sportvereinen werden somit günstige Rahmenbedingungen für mögliche zukünftige Investitionen geboten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den jeweiligen Vertragsanpassungen und -verlängerungen mit den unter 1.1 bis 1.3 genannten Vereinen bis zum Jahr 2050 die Zustimmung zu erteilen.
B.
Die Stadt hat mit der unter 2. genannten Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. ebenso bereits seit vielen Jahren einen laufenden Mietvertrag über die dortige Sportanlage, der auch aufgrund der o. g. Umsatzsteuerregelung der Anpassung bedarf.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. wurde eine notwendige Vertragsanpassung, u. a. unter Berücksichtigung von Veränderungen im Vereinsvorstand, unter Beibehaltung der derzeitigen jährlichen Vertragslaufzeit abgestimmt. Wie bisher käme es nach Ablauf eines Jahres zu einer automatischen jährlichen Verlängerung.
Daher wird die Verlängerung des Mietvertrages mit der Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. für ein Jahr empfohlen.
C.
Die Verwaltung informiert zusätzlich, dass der Pachtvertrag mit dem TSV Eintracht Völkenrode 1904 e.V. für die dortige Sportanlage ebenfalls hinsichtlich der gesetzlichen Umsatzsteuerregelung angepasst wird. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 22.03.2022 (Ds. 22-18000) nicht notwendig.
Als Anlage sind die Vertragsentwürfe für die unter 1.1 bis 1.3 und 2. genannten Vereine beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
745,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
