Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1.  Der Verlängerung der Mietverträge mit

 

1.1  dem Sportverein Kralenriede 1922 e.V. bis zum 28. Februar 2055 sowie

 

1.2 dem Sport-Club Rot-Weiß Volkmarode 1912 e.V. bis zum 31. Dezember 2050

 

wird zugestimmt.

 

2.  Die Anpassungen der Verträge mit dem Sportverein Schwarzer Berg e.V. und dem Golf-Klub Braunschweig e.V. werden zur Kenntnis genommen.

 

3.  Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertragsanpassungen im Benehmen mit dem jeweiligen Mieter vorzunehmen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt. 

 

A.

Die Stadt hat mit den unter 1.1 und 1.2 genannten Sportvereinen bereits seit vielen Jahren laufende Mietverträge über die jeweiligen Sportanlagen. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. Oktober 2024 (Ds. 24-24376) wurde die Verwaltung ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit den genannten Sportvereinen hinsichtlich der notwendigen Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG zu führen mit dem Ziel, Änderungsverträge mit Miet-und Pachtzinsvereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2025 abzuschließen. 

Im Einvernehmen mit den Vereinen ist es Ziel diese Mietverträge in diesem Zusammenhang langfristig zu verlängern. 

Zum jetzigen Zeitpunkt würden die bestehenden Vertragssituationen der genannten Vereine weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig erfüllen.

 

Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.

 

Damit bei ggf. zukünftigen Zuschussanträgen keine kurzfristigen Beschlüsse zu Vertragsverlängerungen erforderlich werden, sollen nun im Vorfeld langfristige Verlängerungen erwirkt werden. Bei der Verlängerung bzgl. Ziffer 1.1 orientiert sich die Laufzeit auf Vereinswunsch an dem mit dem Verein abgeschlosssenen Erbbaurechtsvertrag zum Vereinsheim, bei der Verlängerung bzgl. Ziffer 1.2. bis zum Jahr 2050 beträgt die Vertragsdauer 25 Jahre. Bei noch kommenden Vertragsverlängerungen, welche ebenfalls im Jahr 2025 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist in der Regel ebenfalls eine ngere Vertragslaufzeit vorgesehen. Den Braunschweiger Sportvereinen werden somit nstige Rahmenbedingungen r mögliche zukünftige Investitionen geboten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den jeweiligen Vertragsanpassungen und -verlängerungen mit den unter 1.1 und 1.2 genannten Vereinen die Zustimmung zu erteilen.

 

B.

 

Die Verwaltung informiert zusätzlich, dass der Mietvertrag mit dem Sportverein Schwarzer Berg e.V. r die dortige Sportanlage ebenfalls neu gefasst und hinsichtlich der gesetzlichen Umsatzsteuerregelung angepasst wird sowie der Sportanlagen-Pachtvertrag mit dem Golf-Club Braunschweig e.V. hinsichtlich der Pachtzahlung angepasst wird. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist aufgrund bestehender Gremienbeschlüsse nicht notwendig.

 

Als Anlage sind die Vertragsentwürfe für die unter 1.1, 1.2 und 2. genannten Vereine beigefügt.
 

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Anlagen

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