Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25126
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Verschärfungen der Freistellungsvoraussetzungen in § 23 des AEG auf die städtebauliche Entwicklung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Beantwortung
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05.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die städtebauliche Entwicklung in Braunschweig, insbesondere im Bahnhofsareal, der Bahnstadt und im Viewegsgarten, wird in den kommenden Jahren intensiv vorangetrieben. Rahmenpläne wurden bereits beschlossen, und städtebauliche Wettbewerbe sind durchgeführt oder geplant.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 wurde die Freistellungsregelung in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verschärft. Nach dieser Neuregelung gilt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nun als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend. Dies erschwert oder verunmöglicht eine Freistellung zugunsten anderer wichtiger Vorhaben erheblich. Der Deutsche Städtetag hat diesbezüglich angekündigt, sich für eine kommunalverträgliche Anwendung der Regelung einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Verschärfung der Freistellungsregelung auf die bisherigen und zukünftigen städtebaulichen Planungen in den Bereichen Bahnhofsareal, Bahnstadt und Viewegsgarten?
2. Inwiefern beeinflusst die Neuregelung die Planungen zum Posttunnel, der eine wichtige Vernetzung der südlichen Quartiere mit der Innenstadt ermöglichen soll?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verschärfung der Freistellungsvoraussetzungen für mögliche Erweiterungen des Ringgleises?
