Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-24983-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion 25-24983 vom 09.01.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Nach dem rechtswirksam abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ist die Erschließung des Baugebietes „Dibbesdorfer Straße-Süd“ auf die Erschließungsträgerin übertragen worden. Dazu gehört auch der Endausbau der Erschließungsstraßen, sodass seitens der Stadt Braunschweig zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage über den konkreten Zeitpunkt des Endausbaus gemacht werden kann.

 

Die Stadt befindet wegen der zusätzlich errichteten Wohneinheiten sich in einem Rechtsstreitverfahren mit der Erschließungsträgerin. Über den Stand der laufenden Abstimmungen zwischen der Stadt Braunschweig und der Erschließungsträgerin des Baugebietes „Dibbesdorfer Straße-Süd“nnen keine Angaben gemacht werden. Ungeachtet des laufenden Rechtsstreitverfahrens ist der aktuelle Städtebauliche Vertrag weiterhin gültig, sodass der Vorhabenträgerin unverändert die Herstellung, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Erschließungsanlagen obliegt.

 

Hinsichtlich möglicher Starkregenereignisse wird auf § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes verwiesen, wonach jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.


 

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