Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24596-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 13.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zur zuständigen Landesbehörde für Straßenbau aufzunehmen und sich für die Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Straße „Am Meerbusch einzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Landesstraße 293 „Am Meerbusch“ handelt es sich um eine innerörtliche Verkehrsführung. Die Eigenschaft der Verkehrsbehörde obliegt der Stadt Braunschweig, so dass eine Kontaktaufnahme zur Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht zielführend wäre.

 

Die Verwaltung verweist hierzu auf die Drucksachen 22-19758-01 und 22-20287-01, zum selbigen Thema. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist demnach nicht zulässig.

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Anlagen

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