Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-24939

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Beschäftigte Peter Meyer wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Dem Beschäftigten Peter Meyer wurde mit Wirkung vom 1. September 2024 der Dienstposten eines Prüfers in der Stelle 0140.20 Prüfbereich Technik im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Herrn Meyer erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung des Fachbereichs 61 Stadtplanung und Geoinformation und des Referates 0610 Stadtbild und Denkmalpflege sowie die Prüfung von Verträgen (einschließlich der Vertragserfüllung) mit Architekten, Ingenieuren, Gutachtern u. ä. nach VgV/UVgO bzw. HOAI, abgeschlossenen Baumaßnahmen, Vergaben der Städt. Klinikum BS gGmbH und die technische Prüfung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Herr Meyer im Rahmen seiner Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Seine bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Herr Meyerr die Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, ihn nunmehr zum Prüfer zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Herrn Meyer nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Herrn Meyer ist als Anlage beigefügt.


 

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